Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

Home » Statusfeststellungsverfahren » Statusfeststellungsverfahren Scheinselbstständigkeit

Statusfeststellungsverfahren Scheinselbstständigkeit


Immer wieder kommt es auch bei Selbstständigen zu Problemen mit der Sozialversicherungspflicht. Zwar gilt generell die Faustregel, dass Selbstständige sozialversicherungsfrei sind. Es gibt jedoch auch viele Ausnahmen von dieser Regel. Um Zweifel an der Sozialversicherungspflicht zu vermeiden, sollten Selbstständige daher bei Unklarheiten eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung beantragen. Außerdem kann in einem Statusfeststellungsverfahren Scheinselbstständigkeit effektiv vermieden werden.

Gerade bei den folgenden Gruppen von Selbstständigen kann es schnell zu Zweifeln an der Selbstständigkeit kommen, wenn sie ausschließlich oder überwiegend für einen Auftraggeber tätig sind:

  • Einzelunternehmer
  • Jungunternehmen
  • Existenzgründer

Dem Verdacht der Scheinselbstständigkeit kann mit einem Statusfeststellungsverfahren begegnet werden.

Mit Statusfeststellungsverfahren Scheinselbstständigkeit vermeiden

Mit einem Statusfeststellungsverfahren kann Scheinselbstständigkeit von Anfang an vermieden werden, wenn frühzeitig zu Beginn eines Beschäftigungs- oder Vertragsverhältnisses geklärt wird, ob es sich bei der Beschäftigung um eine selbstständige oder eine abhängige Beschäftigung handelt.

In einer Prüfung der Sozialversicherungspflicht wird für den Einzelfall geprüft, welcher Sozialversicherungsstatus zutrifft. Auf diese Weise wird mit einem Statusfeststellungsverfahren Scheinselbstständigkeit vermieden, weil von vornherein der sozialversicherungsrechtliche Status und auch die Form der Beschäftigung eindeutig und verbindlich geklärt wird.

Wie Statusfeststellungsverfahren gegen Scheinselbstständigkeit durchführen?

Um mit einem Statusfeststellungsverfahren Scheinselbstständigkeit auszuschließen, müssen der betroffene Auftraggeber oder der Auftragnehmer eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung bei der dafür zuständigen Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragen. Die notwendigen Formulare stellt unter anderem die Rentenversicherung Bund zur Verfügung.

Anhand der Angaben zum Beschäftigungsverhältnis im Formular wird geprüft, welcher Sozialversicherungsstatus zutrifft. Der ermittelte Status wird festgelegt und dem Antragsteller in einem schriftlichen Bescheid mitgeteilt. Das Ergebnis eines Statusfeststellungsverfahrens gegen Scheinselbstständigkeit gilt gegenüber allen Sozialversicherungsträgern.

Bei Verdacht auf Scheinselbstständigkeit vor Statusfeststellungsverfahren beraten lassen

In jedem Fall sollte beim Verdacht auf Scheinselbstständigkeit vor dem Statusfeststellungsverfahren eine unabhängige Beratung in Anspruch genommen werden. Häufig können verschiedene Angaben des Antragstellers unterschiedlich und letztlich auch zu seinen Ungunsten ausgelegt werden. Durch eine Beratung vor einem Statusfeststellungsverfahren bei Scheinselbstständigkeit können Unachtsamkeiten oder Ungenauigkeiten beim Ausfüllen der Unterlagen effektiv vermieden und somit die Chancen auf den gewünschten Sozialversicherungsstatus erhöht werden.