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V0027 – Antrag auf Feststellung des Erwerbsstatus

Zuletzt aktualisiert: 28. September 2026

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Der Vordruck V0027 „Antrag auf Feststellung des Erwerbsstatus" ist das Antragsformular der Deutschen Rentenversicherung Bund für das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV: Mit ihm bitten Auftraggeber oder Auftragnehmer die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund um die Entscheidung, ob bei einem Auftragsverhältnis eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit vorliegt – und wer gegebenenfalls der Arbeitgeber ist. Der Antrag hat acht Seiten und 16 Abschnitte; dazu gehört genau eine Anlage, in der das Auftragsverhältnis beschrieben wird: C0031, C0032 oder C0033. Amtlich ist die Bezeichnung vierstellig; im Netz wird das Formular meist als V027 geschrieben – gemeint ist dasselbe Dokument.

V0027Antrag auf Feststellung des Erwerbsstatus

Der Antrag, mit dem Auftraggeber oder Auftragnehmer die Entscheidung der Clearingstelle über Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit beantragen: acht Seiten, 16 Abschnitte, ein Kreuz für das Antragsziel. Dazu gehört genau eine Anlage – C0031, C0032 oder C0033.

Stand 01.01.2026 · Quelle: Deutsche Rentenversicherung · auch als eAntrag

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Wofür das Formular V0027 da ist

Mit dem V0027 wird eine Entscheidung über den Erwerbsstatus beantragt – nicht mehr und nicht weniger. Auf Seite 1 stehen dafür zwei Kästchen: der Antrag nach § 7a Absatz 1 Satz 1 SGB IV für ein bereits laufendes Auftragsverhältnis und der Antrag „vor Aufnahme der Tätigkeit" nach § 7a Absatz 4a Satz 1 SGB IV, mit dem der Status schon vor dem ersten Arbeitstag geklärt werden kann. Für den zweiten Fall druckt das Formular die Umdeutungsklausel gleich mit: Kann die Clearingstelle vor Aufnahme der Tätigkeit nicht mehr entscheiden, „wird der Antrag in einen Antrag auf Feststellung des Erwerbsstatus nach § 7a Absatz 1 Satz 1 SGB IV umgedeutet" – ein neuer Antrag ist dann nicht nötig. Die Vorab-Entscheidung ist ein befristetes Instrument der Reform von 2022; die Regelung tritt nach § 7a Absatz 7 SGB IV mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft.

Was der Antrag nicht klärt: ob für die festgestellte Beschäftigung Versicherungspflicht in den einzelnen Zweigen besteht oder ob eine Befreiung möglich ist. Das ist, so die Erläuterungen selbst, „nicht Gegenstand des Statusfeststellungsverfahrens" und erfolgt in einem gesonderten Verfahren – für Selbstständige mit dem Fragebogen V0020, den die Übersicht der Formulare der Deutschen Rentenversicherung dem richtigen Verfahren zuordnet.

Den Umfang der Mitwirkung benennt der Antrag auf seiner ersten Seite: Nach § 28o Absatz 2 SGB IV, § 196 Absatz 1 SGB VI und § 98 Absatz 1 SGB X sind die Beteiligten verpflichtet, „alle Tatsachen anzugeben und uns die notwendigen Unterlagen und sonstigen Beweismittel zur Verfügung zu stellen". Eine Sanktion nennt das Formular nicht; ohne die Unterlagen kann die Clearingstelle aber nicht entscheiden (Ziffer 3.2).

Wer den Antrag ausfüllt – und wann

Antragsberechtigt sind die beiden Vertragspartner des Auftragsverhältnisses: Auftraggeber und Auftragnehmer. Einer von beiden genügt; die Beteiligung des anderen ist gesetzlich vorgeschrieben und wird notfalls von der Clearingstelle hergestellt. Das Formular ist auf beide Rollen ausgelegt: In Ziffer 9.1 kreuzt der Antragsteller an, ob er als Auftragnehmer, als Auftraggeber oder gemeinsam mit dem Vertragspartner beantragt – und das Formular verzweigt: Auftragnehmer und gemeinsame Anträge gehen weiter bei Ziffer 10, Auftraggeber bei Ziffer 12. Unterschreiben muss mindestens ein Vertragspartner oder ein Bevollmächtigter; für die Vertretung verlangt die Deutsche Rentenversicherung Bund eine schriftliche Vollmacht im Original.

Das Statusfeststellungsverfahren ist Zweifelsfällen vorbehalten – der Antrag gehört dorthin, wo unklar ist, ob eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit vorliegt. Welches Formular Ihr konkreter Fall braucht und wie Sie es einreichen, beschreibt die Seite Formulare und Anträge im Statusfeststellungsverfahren; was die Deutsche Rentenversicherung selbst zur Antragsberechtigung sagt und wann sie von einem Antrag abrät, schlüsseln die Erläuterungen V0028 auf.

Fragen zur Antragstellung mit dem V0027

  • Nein. Unterschreiben muss mindestens ein Vertragspartner oder ein Bevollmächtigter; die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt aber, Antrag und Anlage gemeinsam auszufüllen und zu unterschreiben. Für den gemeinsamen Antrag sieht Ziffer 10.2 eine „Bestätigung des Vertragspartners" vor, dass die Angaben den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.

  • Ja. Dafür gibt es auf Seite 1 das Kästchen „vor Aufnahme der Tätigkeit nach § 7a Absatz 4a Satz 1 SGB IV"; Voraussetzung ist ein bereits geschlossener schriftlicher Vertrag. Reicht die Zeit für eine Entscheidung vor dem ersten Arbeitstag nicht mehr, wird der Antrag ohne neue Antragstellung in einen Antrag nach § 7a Absatz 1 Satz 1 SGB IV umgedeutet.

Aufbau des V0027 Ziffer für Ziffer

Der Antrag ist in 16 nummerierte Abschnitte gegliedert, die die Erläuterungen V0028 unter derselben Ziffer kommentieren. Drei Fragen darin sind Weichen, die über die Anlage entscheiden: Wer in Ziffer 4.1 ein Verwandtschafts- oder Familienverhältnis zum Auftraggeber bejaht, beschreibt das Auftragsverhältnis auf der Anlage C0033 und springt direkt zu Ziffer 6. Wer in Ziffer 5.1 eine Tätigkeit als Gesellschafter-Geschäftsführer, Fremdgeschäftsführer oder mitarbeitender Gesellschafter einer GmbH oder als Kommanditist einer KG angibt, nutzt die Anlage C0032; alle anderen die Anlage C0031. Es ist also immer genau eine Anlage – C0032 und C0033 treten an die Stelle der C0031, nicht neben sie.

Die 16 Abschnitte des Antrags V0027
ZifferWas abgefragt wirdVerzweigung oder beizufügende Unterlage
1 Angaben zum AuftragnehmerName, Anschrift, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeit, Versicherungsnummer–
2 Angaben zum AuftraggeberFirma, Betriebsnummer, Inhaber, Firmenadresse–
3 Angaben zum AuftragsverhältnisBezeichnung der Tätigkeit, Beginn und Ende, Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze, Rahmenvertrag mit Zeiträumen, vertragliche Vereinbarungen (3.2)Verträge, AGB, Projekt- und Aufgabenbeschreibungen, Rechnungen in Kopie – ohne sie „kann über den Erwerbsstatus nicht entschieden werden"
4 VerwandtschaftsverhältnisEhe, Verwandtschaft, Schwägerschaft, Lebenspartnerschaft oder sonstige FamilienzugehörigkeitNachweis in Kopie; bei „ja" Anlage C0033 und weiter bei Ziffer 6
5 Tätigkeit innerhalb einer GmbH oder KGGesellschafter-Geschäftsführer, Fremdgeschäftsführer, mitarbeitender Gesellschafter, Kommanditistbei „ja" Anlage C0032, bei „nein" Anlage C0031
6 Beteiligung Dritter (Dreiecksverhältnis)Tätigkeit für oder bei einem Dritten, Name und Anschrift des BeteiligtenVertrag zwischen Auftraggeber und Endkunde in Kopie, wenn möglich
7 Weitere VerfahrenFeststellungsverfahren oder Feststellung einer Krankenkasse oder eines Rentenversicherungsträgers zu dieser TätigkeitDatum; Bescheid in Kopie
8 Gutachterliche ÄußerungGruppenfeststellung für gleiche Tätigkeiten beim Auftraggebergutachterliche Äußerung in Kopie
9 Angaben zum AntragstellerAntrag als Auftragnehmer, als Auftraggeber oder gemeinsamAuftragnehmer und gemeinsam: weiter bei Ziffer 10; Auftraggeber: weiter bei Ziffer 12
10 Krankenkassenverhältnis des Auftragnehmersgesetzliche Krankenkasse, bei der der Auftragnehmer versichert ist oder zuletzt war; 10.2 Bestätigung des Vertragspartners–
11 Beteiligungen und Mitgliedschafteneigene Gesellschaft oder Beteiligung mit Name und Rechtsform, Vorstand einer AGGesellschaftsvertrag in Kopie
12 Angaben des AuftraggebersBetriebsprüfung mit Datum, Zeitraum und Träger; ArbeitnehmerüberlassungserlaubnisErlaubnis in Kopie
13 DokumentenzugangGroßdruck, Braille, CD oder DAISY-Hörmedium für Menschen mit Behinderung–
14 und 15 Erklärung Auftragnehmer und AuftraggeberAntragsziel (Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit), Absicht einer Gruppenfeststellung, Wahrheitsversicherung, Mitteilungspflicht bei Vorab-Entscheidung, KrankenkassenwahlUnterschrift, beim Auftraggeber mit Firmenstempel
16 AnlagenAnkreuzliste der beigefügten Anlagen und UnterlagenC0031, C0032 oder C0033 sowie Verträge, Endkundenverträge, Unterlagen über die Tätigkeit, Gesellschaftsvertrag, gutachterliche Äußerung

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Das eigentliche Antragsziel ist ein Kreuz in Ziffer 14.1 beziehungsweise 15.1: „Hiermit beantrage ich für das zu beurteilende Auftragsverhältnis festzustellen, dass eine Beschäftigung vorliegt" – oder „dass eine selbständige Tätigkeit vorliegt". Das Formular fragt also nicht nach Kriterien, sondern nach dem gewünschten Ergebnis; ob es eintritt, entscheidet die Clearingstelle nach den tatsächlichen Verhältnissen.

Welche Unterlagen beizufügen sind, listet das Formular in Ziffer 16 selbst auf: die Anlage C0031, C0032 oder C0033, sämtliche Einzelverträge, Projekt- und Aufgabenbeschreibungen samt AGB, Verträge zwischen Auftraggeber und Endkunden, Unterlagen über die Tätigkeit wie Dienstvereinbarungen oder Niederschriften mündlicher Absprachen, der Arbeitsvertrag, der Gesellschaftsvertrag und eine vorhandene gutachterliche Äußerung – jeweils in Kopie. Nicht verlangt werden Gesellschafterliste und Handelsregisterauszug; die Rechtsmacht in der Gesellschaft erhebt die Clearingstelle über die Anlage C0032 und den Gesellschaftsvertrag. Was sie bei Geschäftsführern und Gesellschaftern daraus ableitet, behandelt der Ratgeber zum Statusfeststellungsverfahren für Gesellschafter und Geschäftsführer; die Besonderheiten bei Angehörigen der Ratgeber zum Statusfeststellungsverfahren für mitarbeitende Familienangehörige.

Fragen zu Anlage und Antragsziel

  • Nein. Der Antrag verzweigt selbst zu genau einer Anlage: Wer Ziffer 4.1 bejaht, beschreibt das Auftragsverhältnis auf C0033 und geht weiter bei Ziffer 6; wer Ziffer 5.1 bejaht, nutzt C0032; alle anderen C0031. Die Erläuterungen V0028 nennen es „Antrag (V0027) mit Anlagen (C0031, C0032 oder C0033)".

  • Nein. Will die Deutsche Rentenversicherung Bund vom beantragten Erwerbsstatus abweichen, teilt sie den Beteiligten mit, auf welche Tatsachen sie die Entscheidung stützen will, und gibt Gelegenheit zur Äußerung; erst danach ergeht der Bescheid.

Häufige Fehler beim V0027

Die Erläuterungen V0028 und der Antrag selbst benennen die Punkte, an denen Anträge hängen bleiben:

  • Zwei Anlagen statt einer – oder die falsche. Das Formular verzweigt in den Ziffern 4.1 und 5.1 zu genau einer Anlage; C0032 und C0033 treten an die Stelle der C0031, sie ergänzen sie nicht.
  • Ziffer 3.2 ohne Unterlagen. Fehlen Verträge, AGB, Projekt- und Aufgabenbeschreibungen oder Rechnungen, „kann über den Erwerbsstatus nicht entschieden werden" – so steht es im Antrag.
  • Die Verzweigung in Ziffer 9.1 übersehen. Wer als Auftraggeber beantragt, macht ab Ziffer 12 weiter; die Ziffern 10 und 11 betreffen nur den Auftragnehmer.
  • Unterschrift oder Vollmacht fehlt. Ohne Unterschrift mindestens eines Vertragspartners oder ohne schriftliche Vollmacht im Original wird ein Bevollmächtigter nicht in das Verfahren einbezogen.
  • Antrag trotz laufendem Verfahren. Wurde Ziffer 7.1 oder 12.1 mit „ja" beantwortet, weil eine Krankenkasse oder ein Rentenversicherungsträger zu dieser Tätigkeit schon prüft oder entschieden hat, muss die Clearingstelle den Antrag ablehnen – die Deutsche Rentenversicherung rät in diesen Fällen selbst von einer Antragstellung ab.
  • Zu ungenaue Angaben bei der Vorab-Entscheidung. Reichen die Angaben zu den beabsichtigten Umständen nicht für eine abschließende Beurteilung, kann die Entscheidung vor Aufnahme der Tätigkeit abgelehnt oder erst nach Aufnahme getroffen werden.

Nach dem Absenden

Empfänger des Antrags ist die Deutsche Rentenversicherung Bund, Clearingstelle, 10704 Berlin – so steht es auf Seite 1 des Vordrucks. § 7a Absatz 1 Satz 1 SGB IV lässt den Antrag schriftlich oder elektronisch zu; die Deutsche Rentenversicherung bietet den V0027 auch als Online-Antrag an. Wie Sie einreichen und was Sie mitschicken, steht auf der oben verlinkten Seite zu den Formularen und Anträgen im Statusfeststellungsverfahren.

Nach Eingang prüft die Clearingstelle die Angaben, fordert fehlende Unterlagen nach und beteiligt den anderen Vertragspartner – bei Anhaltspunkten für ein Dreiecksverhältnis auch den Dritten, der dann einen eigenen Fragebogen erhält. Will sie vom beantragten Erwerbsstatus abweichen, hört sie die Beteiligten vorher an. Am Ende erhalten alle Beteiligten einen rechtsmittelfähigen Bescheid über den Erwerbsstatus und gegebenenfalls darüber, wer Arbeitgeber ist. Wie lange das dauert und welche Mitwirkung erwartet wird, erklärt die Seite zu Ablauf, Dauer und Mitwirkung im Statusfeststellungsverfahren; was im Bescheid steht und wie Widerspruch und Klage laufen, die Seite zu Bescheid, Widerspruch und Klage im Statusfeststellungsverfahren.

Zwei Punkte laufen nach dem Absenden weiter: Wer die Vorab-Entscheidung beantragt hat, muss Änderungen der Vereinbarungen oder der Umstände der Vertragsdurchführung bis zu einem Monat nach Aufnahme der Tätigkeit unverzüglich mitteilen – das unterschreiben beide Seiten in den Ziffern 14 und 15 mit. Und wer angegeben hat, eine Gruppenfeststellung zu beantragen, stellt diesen Antrag erst nach der Einzelfallentscheidung, mit den Vordrucken C0050 oder C0051. Gebühren fallen für das Verfahren nicht an; was Vertretung und Beratung kosten können, behandelt die Seite zu Kosten im Statusfeststellungsverfahren.

Weitere Fragen zum Formular V0027

  • Die aktuelle Fassung steht oben auf dieser Seite zum Herunterladen bereit, mit Stand und Quelle. Im Original liegt der Antrag im Formularpaket Statusfeststellung der Deutschen Rentenversicherung, dort auch als barrierefreier Online-Antrag.

  • In den Erläuterungen V0028, die die Deutsche Rentenversicherung Bund zum Antrag herausgibt: allgemeine Hinweise zum Verfahren und Hinweise zum Ausfüllen, Ziffer für Ziffer nach dem Antrag nummeriert. Die Seite zu den Erläuterungen V0028 schlüsselt sie auf.

Erläuterungen und Anlagen zum V0027

Zum Antrag gehören die amtlichen Erläuterungen und genau eine der drei Anlagen. Jedes dieser Dokumente hat eine eigene Seite, die es Abschnitt für Abschnitt erklärt.

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