Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

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V027 Formular

Hinter V027 Formular verbirgt sich das Formular für einen „Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status“. Das V027 Formular wird von der Deutschen Rentenversicherung Bund zur Verfügung gestellt und dient der Antragstellung für ein Statusfeststellungsverfahren gemäß § 7a SGB IV.

 

Welche Angaben müssen im V027 Formular gemacht werden?

Die Beurteilung der Sozialversicherungspflicht für ein Beschäftigungsverhältnis wird anhand der Angaben in dem V027 Formular vorgenommen. Daher muss der Arbeitnehmer (im V027 Formular als Auftragnehmer bezeichnet) unter anderem Angaben machen zu:

  • seiner Person
  • eventuellen weiteren Arbeitsverhältnissen, Auftraggebern oder selbständigen Tätigkeiten
  • der Höhe seiner Einkommen
  • bestehenden Versicherungen

Der Arbeitgeber (als Auftraggeber bezeichnet) muss ähnlich wie der Arbeitnehmer im V027 Formular verschiedene Angaben machen. Zum Beispiel zu:

  • seiner Person/seinem Unternehmen
  • der zu überprüfenden Tätigkeit des Arbeitnehmers

Handelt es sich bei der beschäftigten Person um einen Gesellschafter-Geschäftsführer oder einen mitarbeitenden Familienangehörigen, Ehe- oder Lebenspartner oder auch Abkömmling des Arbeitgebers, müssen zusätzlich zum V027 Formular entsprechende Anlagen ausgefüllt werden.

 

Durchführung der Statusfeststellung anhand V027 Formular

Die Angaben im V027 Formular müssen durch verschiedene Dokumente wie zum Beispiel Arbeitsverträge belegt werden. Eine weitere wichtige Angabe ist auch, ob für das Arbeitsverhältnis Beschäftigung und damit Sozialversicherungspflicht festgestellt werden soll oder nicht. Diese Angabe ist deshalb besonders wichtig, weil bei dem Statusfeststellungsverfahren die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung prüft, ob die Kriterien für Sozialversicherungspflicht erfüllt werden oder nicht.

Sozialversicherungsfreiheit wird zum Beispiel regelmäßig bestätigt, wenn folgende Kriterien erfüllt werden:

  • Tätigkeit ist nicht an Zeit, Ort und bestimmte Dauer gebunden
  • Die Vergütung findet abhängig vom Gewinn des Unternehmens statt
  • Es liegt keine Weisungsbindung vor
  • Es wird Unternehmerrisiko übernommen
  • Eine Gesellschafterbeteiligung von mehr als 50 % liegt vor