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Statusfeststellungsverfahren Formulare

Bestehen Zweifel am Sozialversicherungsstatus, sollte mit einer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung für Klarheit gesorgt werden. Dabei ist es notwendig, für das Statusfeststellungsverfahren Formulare auszufüllen und bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund einzureichen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund stellt für das Statusfeststellungsverfahren die Formulare zur Verfügung. Je nachdem, für welche Personen ein Antrag gestellt wird, unterscheiden sich für das Statusfeststellungsverfahren die Formulare, die benötigt werden.

 

Statusfeststellungsverfahren Formulare für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung kann auf zwei Weisen stattfinden. Als obligatorisches Verfahren, das von Amts wegen eingeleitet wird, oder als freiwilliges Verfahren, das von einer Person beantragt werden muss. In beiden Fällen müssen für das Statusfeststellungsverfahren Formulare ausgefüllt werden. Je nach Verfahren unterscheiden sich für das Statusfeststellungsverfahren die Formulare, die benötigt werden. Wird das Verfahren von einer Person beantragt, muss der Antrag mit dem Vordruck V027, dem „Antrag auf Feststellung des sozialversicherungrechtlichen Status“, gestellt werden. Darin müssen sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer verschiedene Angaben zum Arbeitsverhältnis und zum Unternehmen machen.

Zusätzlich müssen für das Statusfeststellungsverfahren Formulare vom Arbeitnehmer ausgefüllt werden. Für mitarbeitende Familienangehörige und für Gesellschafter-Geschäftsführer werden dabei unterschiedliche Vordrucke benötigt.

 

Für Statusfeststellungsverfahren sind Formulare die Entscheidungsgrundlage

Wurden für das Statusfeststellungsverfahren die Formulare vollständig ausgefüllt und die notwendigen Nachweise und Anlagen zusammengestellt, werden alle Unterlagen bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund eingereicht. Diese prüft anhand der Angaben, welcher Sozialversicherungsstatus vorliegt. Das Ergebnis wird dem Antragsteller in einem Bescheid mitgeteilt und ist bindend für alle Sozialversicherungsträger.

Neben dieser sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung auf Antrag kann eine Statusfeststellung gemäß § 7a SGB IV aber auch von Amts wegen eingeleitet werden. Das ist zum Beispiel immer dann der Fall, wenn ein Arbeitgeber für ein Arbeitsverhältnis mit einem Gesellschafter-Geschäftsführer oder einem mitarbeitenden Familienmitglied eine DEÜV-Meldung vornimmt. In diesem Fall werden automatisch für ein Statusfeststellungsverfahren Formulare von der Deutschen Rentenversicherung Bund an die betroffenen Personen verschickt. Diese müssen genauso wie im Anfrageverfahren ausgefüllt und bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund eingereicht werden.