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DRV-Formulare zur Statusfeststellung und Rentenversicherungspflicht

Zuletzt aktualisiert: 28. September 2026

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Die Deutsche Rentenversicherung nutzt für zwei verschiedene Fragen zwei getrennte Formularsätze. Ob jemand beschäftigt oder selbstständig ist, klärt das Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund – mit dem Antrag V0027 und genau einer seiner drei Anlagen. Ob ein Selbstständiger kraft Gesetzes rentenversicherungspflichtig ist, prüft der zuständige Rentenversicherungsträger in einem gesonderten Verfahren – mit dem Fragebogen V0020. Wer die beiden verwechselt, füllt das falsche Formular aus.

Diese Übersicht ordnet elf amtliche Vordrucke dem richtigen Verfahren zu und führt zu den Einzelseiten, die die Formulare Abschnitt für Abschnitt erklären. Die Bezeichnungen sind amtlich vierstellig (V0027, C0031); im Netz werden sie oft ohne die führende Null geschrieben (V027 statt V0027) – gemeint ist dasselbe Dokument.

Welches Formular Ihr konkreter Fall braucht und wie Sie es einreichen, beschreibt die Seite Formulare und Anträge im Statusfeststellungsverfahren.

Welches Formular gehört zu welchem Verfahren?

Ihre FrageVerfahren und zuständige StelleVordrucke
Bin ich beschäftigt oder selbstständig?Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV – Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung BundAntrag V0027 mit einer Anlage (C0031, C0032 oder C0033) und den Erläuterungen V0028; für gleiche Auftragsverhältnisse nach einer rechtskräftigen Einzelfallentscheidung C0050 oder C0051
Bin ich als Selbstständiger rentenversicherungspflichtig – oder möchte ich es auf Antrag werden?Versicherungspflicht nach § 2 SGB VI bzw. Antrag nach § 4 Abs. 2 SGB VI – Ihr RentenversicherungsträgerFragebogen V0020 mit den Erläuterungen V0021 und dem Informationsblatt V0024; für Handwerker in der Handwerksrolle V0010
Ich weiß nicht, ob ich überhaupt beschäftigt oder selbstständig binZuerst die Statusfeststellung; wird eine selbständige Tätigkeit festgestellt, prüft der Rentenversicherungsträger danach in einem eigenen Verfahren, ob Rentenversicherungspflicht bestehtErst das V0027-Paket, danach gegebenenfalls V0020

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Wird das Statusfeststellungsverfahren durch die Anmeldung eines geschäftsführenden GmbH-Gesellschafters oder eines Ehegatten, Lebenspartners oder Abkömmlings des Arbeitgebers ausgelöst (§ 7a Absatz 1 Satz 2 SGB IV), müssen Sie die Formulare nicht selbst besorgen: Die Deutsche Rentenversicherung Bund verschickt die Feststellungsbögen, manche Kassen legen zusätzlich einen eigenen Bogen bei – Näheres auf der Seite zur Rolle der Krankenkasse im Statusfeststellungsverfahren. Der „Feststellungsbogen zur versicherungsrechtlichen Beurteilung", den Krankenkassen verwenden, ist keiner der hier aufgeführten DRV-Vordrucke; was es damit auf sich hat, erklärt die Seite zum Feststellungsbogen zur versicherungsrechtlichen Beurteilung.

Formulare zur Statusfeststellung (§ 7a SGB IV)

Zuständig ist die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund. Den Antrag kann der Auftraggeber oder der Auftragnehmer stellen – einer genügt, der andere wird am Verfahren beteiligt, bei Dreiecksverhältnissen kann auch der Dritte den Antrag stellen; Antrag und Anlage sollten beide gemeinsam ausfüllen und unterschreiben. Das Verfahren ist Zweifelsfällen vorbehalten: Hat eine Krankenkasse oder ein Rentenversicherungsträger über den Erwerbsstatus dieser Tätigkeit bereits entschieden oder ein entsprechendes Verfahren eingeleitet, lehnt die Clearingstelle den Antrag ab. Wie das Verfahren abläuft, erklärt der Ratgeber zum Statusfeststellungsverfahren.

C0032Anlage zum Antrag auf Feststellung des Erwerbsstatus für Gesellschafter / Geschäftsführer einer GmbH und mitarbeitende Kommanditisten einer KG / GmbH & Co KG

Die Anlage anstelle der C0031 für Gesellschafter-Geschäftsführer, Fremdgeschäftsführer und mitarbeitende Gesellschafter einer GmbH oder UG sowie für mitarbeitende Kommanditisten einer KG: Anteile, Stellung in der Gesellschaft, Gesellschaftsvertrag beifügen. Die Detailseite erklärt die neun Ziffern.

C0050Antrag des Auftraggebers auf gutachterliche Äußerung zum Erwerbsstatus von Auftragnehmern in gleichen Auftragsverhältnissen

Antrag des Auftraggebers auf eine gutachterliche Äußerung nach § 7a Abs. 4b Satz 1 SGB IV: Hat die Clearingstelle ein Auftragsverhältnis bereits rechtskräftig entschieden, kann er diese Einschätzung für gleiche Auftragsverhältnisse mit weiteren Auftragnehmern beantragen.

Stand 01.04.2022 · Quelle: Deutsche Rentenversicherung · auch als eAntrag

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C0051Antrag des Auftragnehmers auf gutachterliche Äußerung zum Erwerbsstatus in gleichen Auftragsverhältnissen mit demselben Auftraggeber

Das Gegenstück für den Auftragnehmer: Er kann die gutachterliche Äußerung für seine gleichen Auftragsverhältnisse mit demselben Auftraggeber beantragen (§ 7a Abs. 4b Satz 1 und 5 SGB IV).

Stand 14.04.2022 · Quelle: Deutsche Rentenversicherung · auch als eAntrag

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Formulare zur Rentenversicherungspflicht Selbstständiger (§ 2, § 4 SGB VI)

Diese Formulare setzen voraus, dass eine selbständige Tätigkeit vorliegt. Sie richten sich an Selbstständige, die kraft Gesetzes rentenversicherungspflichtig sein können – etwa Lehrer und Erzieher, Pflegepersonen, Hebammen und Entbindungspfleger, Handwerker in der Handwerksrolle und Selbstständige mit im Wesentlichen einem Auftraggeber – oder die die Versicherungspflicht auf Antrag wählen. Zuständig ist der Rentenversicherungsträger, nicht die Clearingstelle. Die Hintergründe erklären die Seiten zur Rentenversicherungspflicht und zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht.

V0020Fragebogen zur Feststellung der Versicherungspflicht kraft Gesetzes als selbständig Tätiger / Antrag auf Versicherungspflicht als selbständig Tätiger

Fragebogen und Antrag in einem: zur Prüfung, ob ein Selbstständiger kraft Gesetzes rentenversicherungspflichtig ist (§ 2 SGB VI), und als Antrag auf Versicherungspflicht binnen fünf Jahren nach Aufnahme der Tätigkeit (§ 4 Abs. 2 SGB VI). Die Detailseite erklärt beide Funktionen und die abgefragten Angaben.

Stand 30.06.2026 · Quelle: Deutsche Rentenversicherung · auch als eAntrag

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V0021Erläuterungen zum Fragebogen zur Feststellung der Versicherungspflicht kraft Gesetzes als selbständig Tätiger beziehungsweise zum Antrag auf Versicherungspflicht als selbständig Tätiger

Die amtliche Ausfüllhilfe zum V0020: Sie erklärt die Personengruppen des § 2 SGB VI, wann jemand im Wesentlichen für einen Auftraggeber tätig ist, und verweist Handwerker auf den V0010. Die Detailseite ordnet die Erläuterungen den Abschnitten des Fragebogens zu.

V0024Erläuterungen zum Fragebogen zur Feststellung der Versicherungspflicht kraft Gesetzes als selbständig Tätiger

Kein Fragebogen, sondern das Informationsblatt zur Versicherungspflicht kraft Gesetzes: Es zeigt mit Beispielen – von Fahrlehrern über Dozenten bis zu Physiotherapeuten –, welche Selbstständigen kraft Gesetzes rentenversicherungspflichtig sind. Die Detailseite fasst das Merkblatt strukturiert zusammen.

V0010Fragebogen zur Feststellung der Versicherungspflicht von Gewerbetreibenden in Handwerksbetrieben

Der Fragebogen für Gewerbetreibende in Handwerksbetrieben, die in die Handwerksrolle eingetragen sind – mit einem Abschnitt zu Rentenversicherungsfreiheit und Befreiung, darunter die Befreiung nach mindestens 18 Jahren Pflichtbeiträgen.

Stand 20.11.2025 · Quelle: Deutsche Rentenversicherung · auch als eAntrag

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Häufige Fragen zu den DRV-Formularen

  • Ja. Die amtliche Bezeichnung ist vierstellig – V0027; „V027" ist nur die verbreitete Kurzform für denselben Antrag auf Feststellung des Erwerbsstatus. Dasselbe gilt für V028, V020 und die übrigen Kurzformen.

  • Eine Anlage zur Beschreibung des Auftragsverhältnisses: im Regelfall C0031, für Gesellschafter-Geschäftsführer, Fremdgeschäftsführer und mitarbeitende Gesellschafter einer GmbH oder UG sowie mitarbeitende Kommanditisten C0032, für mitarbeitende Angehörige C0033. Ohne diese Beschreibung trifft die Clearingstelle keine Entscheidung.

  • V0027 klärt bei der Clearingstelle, ob überhaupt eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit vorliegt. V0020 setzt eine selbständige Tätigkeit voraus und klärt beim Rentenversicherungsträger, ob sie rentenversicherungspflichtig ist – wer beides braucht, beginnt mit V0027.

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