Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

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Befreiung Sozialversicherung Geschäftsführer

Häufig können von einer Befreiung Sozialversicherung Geschäftsführer in besonderem Maße profitieren. Durch eine Befreiung von der Sozialversicherung haben Geschäftsführer die Möglichkeit, in eine private Absicherung und Altersvorsorge wechseln. Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt eine Befreiung von Sozialversicherung für den Geschäftsführer stattfindet, kann er unter Umständen auch noch bereits gezahlte Sozilversicherungsbeiträge von den Sozialversicherungen zurückfordern.

Kriterien für Befreiung von Sozialversicherung für Geschäftsführer

Damit eine Befreiung von der Sozialversicherung für Geschäftsführer möglich ist, muss das Arbeitsverhältnis bestimmte Kriterien erfüllen. Zu diesen Kriterien zählen:

  • Entscheidungsfreiheit über Ort, Zeit, Art und Umfang der Arbeit
  • Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot gemäß § 181 BGB
  • Gewinnabhängige Arbeitsvergütung
  • Rechtwirksame Vertretung des Unternehmens nach außen ist möglich
  • Es besteht keine Weisungsbindung

Als weiteres Kriterium für Sozialversicherungsfreiheit werden insbesondere bei Gesellschafter-Geschäftsführern auch noch Gesellschafter-Beteiligungen und Mitbestimmungsrechte angesehen.

Statusfeststellung Voraussetzung für Befreiung Sozialversicherung für Geschäftsführer

Um feststellen zu lassen, ob Sozialversicherungsfreiheit besteht, muss der Geschäftsführer sein Arbeitsverhältnis verbindlich prüfen lassen. Das geschieht in einem Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund. Anders als zum Beispiel Gesellschafter-Geschäftsführer oder mitarbeitende Familienmitglieder müssen Geschäftsführer eine Statusüberprüfung gemäß § 7a SGB IV selber beantragen. Alternativ kann auch der Arbeitgeber eine Überprüfung beantragen.

Unabhängig davon, ob eine Befreiung von der Sozialversicherung vom Geschäftsführer angestrebt ist oder nicht, sollte er für sein Arbeitsverhältnis im eigenen Interesse ein Statusfeststellungsverfahren durchführen lassen. Findet eine solche Prüfung nicht statt, kann es andernfalls geschehen, dass mitunter über viele Jahre hinweg Sozialversicherungsbeiträge falsch abgeführt werden. Für den Fall, dass ohne Versicherungspflicht Beiträge gezahlt wurden, können die Beiträge häufig zurückgefordert werden, wenn die Sozialversicherungsfreiheit festgestellt wird.

Wurden jedoch in dem Glauben, es bestehe Sozialversicherungsfreiheit, keine Beiträge gezahlt, müssen diese zum Teil für viele Jahre nachgezahlt werden. Aus diesem Grund empfiehlt es sich für Geschäftsführer, den eigenen Sozialversicherungsstatus in einem Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund bereits zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses verbindlich prüfen und festlegen zu lassen.