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Sozialversicherungspflicht prüfen


Personen, die bereits geringe Zweifel an ihrem Sozialversicherungsstatus haben, sollten in jedem Fall ihre Sozialversicherungspflicht prüfen lassen. Zweifel am Sozialversicherungsstatus treten vor allem bei bestimmten Personenkreise auf. Das sind insbesondere:

  • Geschäftsführer
  • Gesellschaftergeschäftsführer
  • Mitarbeitende Gesellschafter
  • Mitarbeitende Familienangehörige und Abkömmlinge eines Arbeitgebers
  • Vorstände von Aktiengesellschaften
  • Bestimmte Gruppen von Selbstständigen

Die Sozialversicherungspflicht prüfen zu lassen, wenn Zweifel daran bestehen, ist deshalb besonders wichtig, weil aus einem falschen Sozialversicherungsstatus gravierende Konsequenzen für die betroffenen Personen entstehen können.

Warum Sozialversicherungspflicht prüfen lassen?

Die Sozialversicherungspflicht prüfen zu lassen, ist aus verschiedenen Gründen besonders wichtig. Ein Grund ist zum Beispiel, dass es aufgrund eines ungeklärten Sozialversicherungsstatus zu erheblichen Konsequenzen für den Arbeitgeber wie auch den Arbeitnehmer kommen kann. Zum Beispiel:

  • Beitragsnachforderungen der Sozialversicherungsträger für bis zu vier Jahre
  • Verweigerung von Leistungen der Versicherungsträger im Bedarfsfall

Wer hingegen seine Sozialversicherungspflicht prüfen lässt, kann:

  • In eine private Absicherung wechseln, wenn Versicherungsfreiheit bestätigt wird
  • In der Vergangenheit zu Unrecht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge zurückfordern
  • Rechtssicherheit zur Durchsetzung von Leistungsansprüchen gegenüber den Sozialversicherungsträgern erlangen, wenn Versicherungspflicht besteht
  • Sich Klarheit über Beitragspflichten verschaffen

Wie Sozialversicherungspflicht prüfen lassen?

Eine sichere Möglichkeit, die Sozialversicherungspflicht prüfen zu lassen, besteht in einem Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund. Gemäß § 7a SGB IV hat jede Person mit Zweifeln an ihrem Sozialversicherungsstatus die Möglichkeit, ein solches Verfahren zu beantragen.

Die Antragstellung erfolgt in diesem Fall mit dem Formular V027 der Deutschen Rentenversicherung Bund. Darin müssen sowohl der Arbeitnehmer als ob der Arbeitgeber umfangreiche Angaben zum Beschäftigungsverhältnis und gegebenenfalls auch zu weiteren Einkommensverhältnissen machen. Diese Angaben sind die Beurteilungsgrundlage für das Verfahren.

Wann Sozialversicherungspflicht prüfen lassen?

Grundsätzlich sollten betroffene Personen möglichst früh ihre Sozialversicherungspflicht prüfen lassen. Sinnvoll ist es zum Beispiel, bereits zu Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses die Sozialversicherungspflicht prüfen zu lassen. Eine automatische Prüfung der Sozialversicherung findet zum Beispiel zu Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisse statt bei:

  • Gesellschaftergeschäftsführern
  • Mitarbeitenden Familienangehörigen und Abkömmlingen eines Arbeitgeber