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Statusfeststellungsverfahren Deutsche Rentenversicherung

Wer seinen Sozialversicherungsstatus in Zweifelsfällen ermitteln lassen möchte, kann mit einem Statusfeststellungsverfahren Deutsche Rentenversicherung (DRV) beauftragen. Genau genommen ist für die Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren nicht Deutsche Rentenversicherung sondern die Clearingstelle DRV zuständig. Sie arbeitet seit 2010 im Auftrag aller Sozialversicherungsträger und prüft im Einzelfall den Sozialversicherungsstatus einer Person.

Für wen nimmt Statusfeststellungsverfahren Deutsche Rentenversicherung vor?

Laut § 7a SGB IV gibt es zwei Möglichkeiten eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung vornehmen zu lassen. Die eine Möglichkeit stellt das fakultative Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung dar. In diesem Fall muss das Verfahren beantragt werden. Es ist immer dann möglich, wenn das sogenannten obligatorische Verfahren, die zweite Form eines Statusfeststellungsverfahren Deutsche Rentenversicherung, nicht greift.

Im obligatorischen Statusfeststellungsverfahren wird Deutsche Rentenversicherung nicht erst auf Antrag aktiv. Stattdessen leitet das Statusfeststellungsverfahren die Deutsche Rentenversicherung ein, sobald ein Arbeitgeber ein neues Arbeitsverhältnis mit einem Gesellschafter-Geschäftsführer oder einem Familienmitglied, Ehe- oder Lebenspartner oder einem Abkömmling zur Sozialversicherung anmeldet. Bei diesen Personen treten Zweifel am Sozialversicherungsstatus besonders oft auf, weswegen in der Vergangenheit die automatische sozialversicherungsrechtliche Beurteilung eingeführt wurde.

Neben den genannten Personenkreisen, für die ein obligatorisches Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung eingeführt wurde, treten bei folgenden Personenkreisen ebenfalls häufig von Unklarheiten beim Sozialversicherungsstatus auf:

  • Geschäftsführer
  • Mitarbeitende Gesellschafter
  • Vorstände von Aktiengesellschaften
  • Bestimmte Gruppen von Selbstständigen

Weil für diese Personen keine automatische Überprüfung des Sozialversicherungsstatus stattfindet, sollten sie bei Zweifeln an ihrem Sozialversicherungsstatus in jedem Fall von sich aus ein Statusfeststellungsverfahren durch Deutsche Rentenversicherung beantragen.

Ablauf fakultatives Statusfeststellungsverfahren Deutsche Rentenversicherung

Die Antragstellung für ein fakultatives Statusfeststellungsverfahren durch Deutsche Rentenversicherung kann sowohl ein Arbeitgeber als auch ein Arbeitnehmer vornehmen. Das notwendige Formular V027 stellt die DRV zur Verfügung. Im Formular müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verschiedene Angaben zur betreffenden Beschäftigung machen, die anschließend von der Clearingstelle DRV geprüft und beurteilt werden.

Über den ermittelten Status erhält der Antragsteller einen rechtsmittelfähigen Bescheid. Das bedeutet, im Zweifelsfall sind Widerspruch und auch Klage gegen den Bescheid möglich. Um derartige rechtliche Schritte von vornherein möglichst vollständig auszuschließen, sollte vor der Antragstellung eine Beratung in Anspruch genommen werden.