Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

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Befreiung Sozialversicherung Gesellschafter

In der Regel können durch eine Befreiung Sozialversicherung Gesellschafter in eine private Absicherung und Altersvorsorge wechseln, anstatt weiterhin Beiträge in die für sie unrentablen gesetzlichen Pflichtversicherungen einzuzahlen. Eine Voraussetzung für die Befreiung von der Sozialversicherung für Gesellschafter ist, dass sie zuvor ihren Sozialversicherungsstatus verbindlich prüfen lassen. Eine solche verbindliche Feststellung des sozialversicherungsrechtliche Status geschieht durch ein Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle Deutsche Rentenversicherung Bund. Bescheinigt diese in dem Statusfeststellungsverfahren die Sozialversicherungsfreiheit des Gesellschafters, wird der Versicherungsstatus von allen Sozialversicherungen anerkannt und eine Befreiung von der Sozialversicherung für Gesellschafter ist möglich.

Befreiung Sozialversicherung durch Gesellschafter-Anteile

In einem Statusfeststellungsverfahren wird die Sozialversicherungsfreiheit für Gesellschafter in der Regel hauptsächlich an der Art seiner Beteiligung an der Gesellschaft beurteilt. Als grobe Faustregel gilt: Je größer die Beteiligung und damit auch die Einflussmöglichkeiten im Unternehmen sind, desto eher liegt Sozialversicherungsfreiheit vor und desto eher ist eine Befreiung von der Sozialversicherung für Gesellschafter möglich. In folgenden Fällen wird in einem Statusfeststellungsverfahren die Sozialversicherungsfreiheit normalerweise bestätigt:

  1. Der Gesellschafter ist Mehrheitsgesellschafter und kann daher die Geschicke des Unternehmens maßgeblich bestimmen
  2. Der Gesellschafter ist Minderheitsgesellschafter, verfügt aber trotzdem über entscheidende Mitbestimmungsrechte oder eine Sperrminorität
  3. Der Gesellschafter ist Minderheitsgesellschafter, kann aber aufgrund bestimmten relevanten Fachwissens, über das er als einziger im Unternehmen verfügt, die Geschicke des Unternehmens maßgeblich mitgestalten

Befreiung Sozialversicherung Gesellschafter anhand weiterer Kriterien

Sozialversicherungspflicht und damit keine Möglichkeit zur Befreiung von der Sozialversicherung für Gesellschafter ist demnach nur möglich, wenn ein Gesellschafter nur geringe Gesellschafteranteile hält und keine oder nur sehr geringe Mitbestimmungsmöglichkeiten hat. In diesem Fall ist eine Befreiung von der Sozialversicherung für Gesellschafter mitunter noch möglich, wenn er gleichzeitig im Unternehmen in einer leitenden Funktion als Angestellter arbeitet, z. B. als Gesellschafter-Geschäftsführer, und in dieser Tätigkeit nicht weisungsgebunden ist.

Wie dieses Beispiel zeigt, können neben den Gesellschafter-Anteil immer auch noch weitere individuelle Faktoren wie etwa weitere Beschäftigungsverhältnisse letztendlich immer die Entscheidung über eine Sozialversicherungsfreiheit beeinflussen.