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Beiträge zur gesetzliche Krankenkasse steigen 2016 an – Jetzt Alternativen prüfen!

14. Dezember, 2015

Die Kosten im Gesundheitswesen steigen kontinuierlich an. Das hat verschiedene Ursachen. Zum einen steigt die Lebenserwartungen der Menschen. Zum anderen steigen auch die Kosten selber, wie zum Beispiel Arzthonorare oder die Ausgaben für Medikamente. Um die Kosten decken zu können, bestehen in der gesetzlichen Krankenversicherung nur zwei Möglichkeiten:

  1. Leistungen kürzen
  2. Beiträge erhöhen

Beitragssteigerungen 2016

Allen Prognosen zufolge steigen die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse 2016 an. Allerdings nicht zwangsläufig in allen gesetzlichen Krankenversicherungen. Denn nicht die zugrundeliegenden Prozentsätze für den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil steigen. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Zusatzbeiträge erhöht werden. Diese Beiträge können die gesetzlichen Krankenkassen erheben, etwa um Defizite auszugleichen. Längst nicht alle gesetzlichen Krankenkassen erheben einen Zusatzbeitrag.

Die durchschnittliche Höhe der Zusatzbeiträge lag im Jahr 2015 bei 0,9 Prozent. Für das kommende Jahr 2016 wird ein Anstieg des Zusatzbeitrages um durchschnittlich 0,3 Prozent erwartet. Also auf bis zu 1,2 Prozent. Da es sich um einen prognostizierten Durchschnittswert handelt, kann der Zusatzbeitrag im Einzelfall abweichen.

Alternative: private Krankenversicherung

Bei der bevorstehenden Beitragssteigerung der gesetzlichen Krankenkassen handelt es sich nicht um die erste Anhebung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse. Auch Leistungskürzungen gab es in der Vergangenheit immer wieder und wird es auch in Zukunft immer wieder geben. Viele gesetzlich Krankenversicherte erhalten daher immer weniger Leistungen für ihre Beiträge. Eine Alternative stellen private Krankenversicherungen dar. Sie basieren auf dem Leistungsprinzip, das dem Versicherungsnehmer unter anderem Leistungen per Vertrag zusichert. Die Beiträge sind ebenfalls davon abhängig, welche Leistungen der Versicherte in Anspruch nehmen möchte. Jeder zahlt also nur für die Leistungen, die ihm im Bedarfsfall auch tatsächlich zustehen.

Voraussetzung für eine private Krankenversicherung ist jedoch in jedem Fall Sozialversicherungsfreiheit. Ob sie gegebenen ist, können sich Betroffene in einem Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund verbindlich prüfen und festlegen lassen.