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Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenversicherung steigen weniger als erwartet – alles prima?

29. August, 2016

Anfang dieses Jahres hoben viele gesetzliche Krankenkassen die Zusatzbeiträge zum Teil erheblich an. Nur bei wenigen Versicherern stiegen die Zusatzbeiträge gar nicht an. Schon bei Bekanntwerden der Anhebungen zeichnete sich ab, dass das Ende der Fahnenstange noch längst ist erreicht ist. Die (Zusatz-)Beiträge werden weiter steigen. Nun verkündete der Vorstandsvorsitzende der BARMER GEK, Christoph Straub, dass im kommenden Jahr die Zusatzbeiträge weniger stark steigen werden, als bislang angenommen. Dennoch lohnt es sich, Wechselmöglichkeiten in die privaten Krankenversicherung zu prüfen.


Korrigierte Prognosen

Wie der Vorstandsvorsitzende mitteilte, werden die Ausgaben im laufenden Jahr „lediglich“ um rund 1,25 Milliarden Euro steigen. Bislang war ein höherer Kostenanstieg erwartet worden. Für die Versicherten bedeutet das, dass die nächste Anpassung der Zusatzbeiträge 2017 durchschnittlich nur 0,1 Prozentpunkte betragen wird. Bisherige Prognosen waren noch von einem Anstieg um 0,2 Prozent ausgegangen. Für das kommende Jahr 2017 sind allerdings auch erneut deutlich steigende Ausgaben im Umfang von etwa 3 Mrd. Euro zu erwarten.


Private Krankenversicherung als Alternative?

Eine Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung stellt für viele Versicherte die private Krankenversicherung dar. Ähnlich wie bei den gesetzlichen Krankenkassen kam es in diesem Jahr auch bei vielen privaten Krankenversicherungen zu Beitragssteigerungen. Während in diesem Punkt die private Krankenversicherung gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen keinen klaren Vorteil bietet, gibt es einen anderen Punkt, der für die meisten Versicherten viel entscheidender ist als der Anstieg der Beiträge.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse sind in der privaten Krankenversicherung die Leistungen sicher. Die Versicherten müssen in keinem Fall mit Leistungskürzungen rechnen. Das liegt daran, dass die Leistungen der privaten Krankenversicherung vertraglich vereinbart sind. Der Versicherte hat einen Anspruch auf diese vereinbarten Leistungen.

In den gesetzlichen Krankenkassen dürfte es angesichts der sich abzeichnenden Entwicklungen nur eine Frage der Zeit sein, bis es zu erneuten Leistungseinschnitten kommt, um die Kostenexplosion in den Griff zu bekommen.


Beraten lassen und Wechselmöglichkeiten prüfen

Um von der gesetzlichen in eine private Krankenversicherung wechseln zu können, müssen sich Versicherte von der Sozialversicherung befreien lassen. Ob das im Einzelfall möglich ist, kann insbesondere bei Zweifeln am aktuellen Sozialversicherungsstatus in einem Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund geklärt werden. Sinnvoll ist es in jedem Fall, bei Fragen rund um die Sozialversicherung und die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht, eine Beratung in Anspruch zu nehmen.