Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

Home » Urteil: Gericht erklärt Bereitschaftsbetreuung für sozialversicherungsfrei

Urteil: Gericht erklärt Bereitschaftsbetreuung für sozialversicherungsfrei

19. Dezember, 2016

Ob ein Beschäftigungsverhältnis sozialversicherungsfrei oder sozialversicherungspflichtig ist, lässt sich mitunter schwer bestimmen. Insbesondere dann, wenn die Ausgestaltung der Tätigkeit ungewöhnlich ist. So erklärte das Sozialgericht Dresden in einem aktuellen Urteil die Tätigkeit einer Frau als Bereitschaftsbetreuerin als nicht sozialversicherungspflichtig.

Rentenversicherung sieht keine Sozialversicherungspflicht

Als Bereitschaftsbetreuerin stellte die Klägerin der Stadt Dresden kurzfristig Unterbringungsmöglichkeiten für Kinder in ihrer Wohnung zur Verfügung. Etwa, wenn bei einer Kindswohlgefährdung Kinder kurzfristig vom Jugendamt in Obhut genommen werden. Dafür war die Klägerin 24 Stunden am Tag erreichbar. Als Aufwandsentschädigung erhielt die Bereitschaftsbetreuerin 23 Euro pro Tag und Betreuungsplatz.

Als die Betreuerin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund Sozialversicherungspflicht für ihre Tätigkeit beantragte, lehnte diese ab. Sie war der Auffassung, dass die Bereitschaftstätigkeit nicht sozialversicherungspflichtig sei. Der Streit ging vor Gericht.

Sozialgericht Dresden gibt Deutscher Rentenversicherung Bund recht

Das Sozialgericht Dresden bestätigte nun die Auffassung der Deutschen Rentenversicherung Bund. Auch das Gericht sah keine Sozialversicherungspflicht für die Tätigkeit. Als Grund führten die Richter an, dass es sich bei der Bezahlung tatsächlich um eine Aufwandsentschädigung handele, nicht um ein Entgelt. Die Klägerin sei außerdem zwar an bestimmte Vorgaben gebunden, in der Ausgestaltung ihrer Tätigkeit aber letztlich frei. Aus Sicht der Richter lag damit keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit vor. Das Gericht gab damit der Deutschen Rentenversicherung Bund Recht.

In Zweifelsfällen Sozialversicherungsstatus frühzeitig klären lassen

Wie im vorliegenden Fall ist es bei bestimmten Tätigkeiten immer wieder schwierig, den Sozialversicherungsstatus korrekt zu ermitteln. In solchen Fällen ist ein Statusfeststellungsverfahren zur verbindlichen Klärung des Status sinnvoll. Es ermöglicht in vielen Fällen auch die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht, wenn dies gewünscht ist. Damit es dabei letztlich nicht zu bösen Überraschungen kommt, ist es immer sinnvoll, vorher professionellen Rat einzuholen.