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Gesetzliche Krankenversicherungen erhöhen Zusatzbeiträge – Gibt es Alternativen?

15. Februar, 2016

Jedes neue Jahr bringt immer auch zahlreiche Neuerungen und Veränderungen mit sich. Neue Gesetze treten in Kraft – oder auch Preis- und Beitragsänderungen. So zum Beispiel auch in den gesetzlichen Krankenkassen. Bereits Ende des vergangenen Jahres hatten zahlreiche Krankenkassen eine Anhebung der Zusatzbeiträge um durchschnittlich 0,2 Prozent angekündigt. Im Durchschnitt stieg der Gesamt-Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse damit auf 15,7 Prozent. Besonders ärgerlich für die Versicherte: Die Steigerung betrifft lediglich die 2015 eingeführten Zusatzbeiträge. Die müssen ausschließlich die Arbeitnehmer tragen. Der gesetzliche Beitragssatz von 14,6 Prozent bleibt stabil.


Welche Alternativen gibt es?

Eine naheliegende Alternative stellt zuerst einmal im Falle einer Zusatz-Beitragserhöhung die Option dar, die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Längst nicht alle Versicherungen erhöhen den Zusatzbeitrag und auch unter denen, die erhöhen, fallen die Erhöhungen unterschiedlich stark aus. Allerdings weiß niemand im Voraus, ob der neue Anbieter nicht vielleicht im nächsten Jahr ebenfalls die Beiträge erhöht.

Die zweite Möglichkeit besteht darin, der Krankenversicherung treu zu bleiben. Gerade wenn der Service sonst stimmt, kann diese Option durchaus sinnvoll sein.

Die dritte Option, die viele gesetzlich Krankenversicherte in Erwägung ziehen können, ist eine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht und damit ein Wechsel in die private Krankenversicherung. Zwar steht die private Krankenversicherung längst nicht jedem offen, es lohnt sich aber allemal zu prüfen, ob die Voraussetzungen gegeben sind. Ob dies der Fall ist, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Eine wichtige Rolle spielt zum Beispiel die Höhe des Jahreseinkommens.

Bei vielen gesetzliche Krankenversicherten ist häufig auch nicht absolut sicher, ob sie tatsächlich sozialversicherungspflichtig sind. Das ist insbesondere regelmäßig der Fall bei:

  • Gesellschaftern
  • Gesellschafter-Geschäftsführern
  • Mitarbeitenden Familienmitgliedern
  • etc.

Bestehen Zweifel am aktuellen Sozialversicherungsstatus, sollte in jedem Fall eine verbindliche Klärung erfolgen. Etwa mit Hilfe eines Statusfeststellungsverfahrens der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund. Stellt sich dabei heraus, dass tatsächlich Sozialversicherungsfreiheit besteht, lassen sich zu Unrecht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge zurückfordern.