Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

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Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit


Die Frage, ob eine Person eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausübt oder sozialversicherungsfrei ist, spielt eine große Rolle für die Betroffenen. Das gilt insbesondere, wenn bei den betreffenden Personen eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit nur schwer von einer selbstständigen, sozialversicherungsfreien zu unterscheiden ist. Schwierigkeiten bei der Unterscheidung einer sozialversicherungspflichtigen von einer -freien Tätigkeit kommt besonders oft bei bestimmten Personengruppen vor. Das sind zum Beispiel:

  • Bestimmte Gruppen von Selbstständigen
  • Fremdgeschäftsführer
  • Gesellschaftergeschäftsführer
  • Mitarbeitende Gesellschafter
  • Familienangehörige und Abkömmlinge eines Arbeitgebers, die in dessen Unternehmen mitarbeiten
  • Vorstände von Aktiengesellschaften

Bei diesen Personen ist schwer zu unterscheiden, ob sie eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben oder sozialversicherungsfrei sind, weil sie für beide Beschäftigungsformen Kriterien erfüllen.

Wann liegt eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit vor?

Eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit liegt bei den genannten Personengruppen insbesondere dann vor, wenn für sie folgende Kriterien gelten:

  • Sie sind an Weisungen gebunden
  • Sie haben feste Arbeitszeiten, die sie an einem bestimmten Arbeitsplatz leisten müssen
  • Sie können das Unternehmen nicht eigenständig rechtlich nach außen vertreten
  • Das Gehalt wird regelmäßig in gleicher Höhe unabhängig vom Unternehmensgewinn gezahlt
  • Sie sind klar in das Unternehmen eingebunden

Darüber hinaus kann eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit auch aufgrund gesetzlicher Bedingungen vorliegen. Das betrifft jedoch eher Selbstständige, die aufgrund bestimmter Vorschriften der Versicherungspflicht unterliegen.

Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit oder Versicherungsfreiheit – Unklarheiten beseitigen!

In vielen Fällen werden die genannten Kriterien nur zum Teil erfüllt. Aus diesem Grund ist für die Betroffenen nur schwer festzustellen, ob sie tatsächlich eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben oder versicherungsfrei sind.

Aus diesem Grund sollte grundsätzlich eine Klärung durch ein Statusfeststellungsverfahren erfolgen. In einem solchen Verfahren werden alle relevanten Faktoren berücksichtigt und bewertet. Anschließend wird beurteilt, für welche Beschäftigungsform die Kriterien überwiegen.

Wird in dem Verfahren bestätigt, dass eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit vorliegt, müssen Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Wird hingegen Versicherungsfreiheit ermittelt, kann die betreffende Person von einer privaten Versicherung profitieren. Das Ergebnis des Statusfeststellungsverfahrens ist für alle Sozialversicherungsträger bindend.