Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

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Sozialversicherungspflicht Krankenversicherung

Die Sozialversicherungspflicht in einer Krankenversicherung unterscheidet sich von anderen Bereichen der Sozialversicherung wie zum Beispiel der Renten-, Arbeitslosen- oder Unfallversicherung. Für jeden dieser Bereiche ist separat definiert, wer versicherungspflichtig ist oder nicht. So sind zum Beispiel in der Unfallversicherung deutlich mehr Personenkreise betroffen von der Sozialversicherungspflicht als in der Krankenversicherung.

Wichtig ist außerdem, dass seit einigen Jahren eine allgemeine Krankenversicherungspflicht für alle Personen besteht. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass keine Person nicht krankenversichert sind.

Für wen besteht in gesetzlicher Krankenversicherung Sozialversicherungspflicht?

Von der allgemeinen Krankenversicherungspflicht ist die Sozialversicherungspflicht in der Krankenversicherung zu unterscheiden. Diese gilt nämlich nur für bestimmte, wenn auch zum Teil sehr große Personenkreise. Das sind insbesondere abhängig beschäftigte Arbeitnehmer. Darüber hinaus gilt die Sozialversicherungspflicht in der Krankenversicherung auch für bestimmte Gruppen von Selbstständigen. Dazu gehören vor allem:

  • Selbstständige Landwirte
  • Künstler und Schriftsteller
  • Selbstständige Handwerker

Für wen besteht keine Sozialversicherungspflicht in der Krankenversicherung?

Keine Sozialversicherungspflicht in der Krankenversicherung besteht mit Ausnahme zum Beispiel der genannten Personenkreise vor allem für Selbstständige. Darüber hinaus unterliegen auch bestimmte Gruppen von angestellten Arbeitnehmern unter gewissen Voraussetzungen nicht der Sozialversicherungspflicht in der Krankenversicherung. Das betrifft insbesondere verschiedene Angestellte in Führungspositionen wie zum Beispiel:

  • Mitarbeitende Familienangehörige und Abkömmlinge eines Unternehmers
  • Gesellschaftergeschäftsführer
  • Mitarbeitende Gesellschafter
  • Vorstände von Aktiengesellschaften
  • Fremdgeschäftsführer

Von Sozialversicherungspflicht in gesetzlicher Krankenversicherung befreien lassen

Unter einer bestimmten Voraussetzung können sich unabhängig davon, ob eine Person zu einem Personenkreis gehört, für den Sozialversicherungspflicht in der Krankenversicherung besteht, die meisten Personen von der Sozialversicherungspflicht in der Krankenversicherung befreien lassen. Diese Voraussetzung besteht darin, dass ein bestimmtes Jahreseinkommen erreicht werden muss.

Diese sogenannte Versicherungspflichtgrenze wird jährlich neu berechnet und muss in zwei Jahren in Folge überschritten werden. Ist dies der Fall, haben die betroffenen Personen die Möglichkeit, sich weiterhin freiwillig gesetzlich zu versichern oder in eine private Versicherung zu wechseln.