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Prognose: Beitragsbemessungsgrenze für Sozialversicherung wird 2017 steigen

12. September, 2016

Ein aktueller Referentenentwurf für Rechengrößen der Sozialversicherung sieht einen Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze vor. Neben der Beitragsbemessungsgrenze könnte dann auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze steigen. Was bedeutet das für die Sozialversicherungspflicht?


Anhebung Beitragsbemessungsgrenzen

Die Beitragsbemessungsgrenze stellt die Grenze dar, bis zu der gesetzlich sozialversicherte Personen auf Einkommen Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. Einkommen oberhalb dieser Grenze wird bei der Berechnung der Versicherungsbeiträge nicht berücksichtigt. Steigt die Grenze, bedeutet das, dass Personen mit einem hohen Einkommen auf einen größeren Teil ihres Einkommens Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. Je nach Bereich der Sozialversicherung gelten unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen. Es gibt Bemessungsgrenzen insbesondere für:

  • Kranken- und Pflegeversicherung
  • Renten- und Arbeitslosenversicherung (West)
  • Renten- und Arbeitslosenversicherung (Ost)

Verabschiedet das Bundeskabinett im Oktober den Referentenentwurf, steigt die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung 2017 von aktuell 4.237,50 auf 4.350 Euro pro Monat an. Das entspricht einer Beitragsbemessungsgrenze von 52.200 Euro pro Jahr.

In der Renten- und Arbeitslosenversicherung werden die Bemessungsgrenzen für Ost- und Westdeutschland ebenfalls steigen auf:

  • 6.350 Euro pro Monat (= 76.200 Euro pro Jahr) im Westen
  • 5.700 Euro pro Monat (= 68.400 Euro pro Jahr) im Osten

Anhebung der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Neben der Beitragsbemessungsgrenze sieht der Referentenentwurf auch eine Anhebung der Jahresarbeitsentgeltgrenze vor. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird häufig auch als Versicherungspflichtgrenze bezeichnet. Personen, deren Einkommen oberhalb dieser Grenze liegt, sind nicht mehr zur Absicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung verpflichtet. Sie können wählen, ob sie sich weiterhin freiwillig gesetzlich oder stattdessen privat krankenversichern möchten.

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird im kommenden Jahr voraussichtlich auf 57.600 Euro steigen. Durch einen Anstieg der Jahrsarbeitsentgeltgrenze kann es passieren, dass Personen wieder gesetzlich sozialversicherungspflichtig werden. Das ist der Fall, wenn ihr Einkommen derzeit über, durch den Anstieg der Grenze künftig aber wieder unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen wird.