Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

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Auswirkungen des Mindestlohns im Ehrenamt

13. Februar, 2015

Mit der Einführung des flächendeckenden Mindestlohns zum 01. Januar des Jahres haben sich in vielen Bereichen Veränderungen ergeben. Betroffen können auch Bereiche sein, mit denen niemand rechnet. In vielen Vereinen herrscht so zum Beispiel zur Zeit große Unsicherheit, welche Tätigkeiten als Ehrenamt gelten und welche Tätigkeiten als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gelten.

Unterscheidung zwischen Beschäftigungsverhältnis und Ehrenamt

Die Unterscheidung zwischen sozialversicherungsfreier ehrenamtlicher Tätigkeit und  sozialversicherungspflichtiger abhängiger Beschäftigung richtet sich vor allem nach der Ausgestaltung der Zusammenarbeit. Insbesondere immer dann, wenn eine klare persönliche Abhängigkeit und Weisungsbindung eines Arbeitnehmers an den Arbeitgeber besteht, ist von einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis auszugehen. Das gilt in noch stärkerem Maße, wenn die entsprechende Tätigkeit angemessen entlohnt wird.

Diese Kriterien sind bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit im Normalfall nicht erfüllt. Ein weiteres Kriterium für eine sozialversicherungsfreie ehrenamtliche Tätigkeit stellt die Tatsache dar, dass keine adäquate finanzielle Gegenleistung erwartet wird. Stattdessen überwiegt der Wille des Betroffenen, sich für das Gemeinwohl einsetzen zu wollen.

Aufwandsentschädigung bedingt noch keine Sozialversicherungspflicht

Zu Unklarheiten bei dieser Einteilung kommt es immer wieder durch die Zahlungen von Aufwandsentschädigungen, die für eine ehrenamtliche Tätigkeit gezahlt werden können. Auch solche Zahlungen führen nicht automatisch zur Sozialversicherungspflicht, solange die Grundkriterien einer ehrenamtlichen Tätigkeit gegeben sind.

In Zweifelsfällen schafft Statusfeststellungsverfahren Klarheit

Klarheit über die Sozialversicherungspflicht eines Beschäftigungsverhältnisses im Umfeld eines Vereines kann ein Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund bringen. Im Rahmen eines solchen Verfahrens wird der Sozialversicherungsstatus für eine bestimmte Tätigkeit verbindlich geprüft und festgelegt. Stellt sich dabei heraus, dass bislang von einem falschen Sozialversicherungsstatus ausgegangen wurde, können zu Unrecht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge zurückgefordert werden. Umkehrt kann es jedoch auch von Seiten der Sozialversicherungsträger zu Nachforderungen kommen, wenn sich herausstellt, dass Sozialversicherungspflicht entgegen bisheriger Annahmen bestanden hat.