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Statusfeststellungsverfahren warum

Vor der Antragstellung stellt sich häufig die Frage, warum ein Statusfeststellungsverfahren überhaupt beantragt werden soll. Diese Frage ist durchaus berechtigt und längst nicht für jede Person ist eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung sinnvoll und notwendig. Das Verfahren benötigen vor allem Personen, die Zweifel an ihrem Sozialversicherungsstatus haben.

Solche Zweifel treten bei bestimmten Personenkreisen besonders häufig auf, während bei den meisten Beschäftigten niemals Zweifel Versicherungsstatus entstehen. Betroffen sind zum Beispiel immer wieder:

  • Fremdgeschäftsführer
  • Gesellschaftergeschäftsführer
  • Mitarbeitende Gesellschafter
  • Mitarbeitende Familienangehörige und Abkömmlinge des Arbeitgebers
  • Vorstände von Aktiengesellschaften
  • Selbstständige

Warum Statusfeststellungsverfahren durchführen lassen?

Gründe, warum Statusfeststellungsverfahren durchgeführt werden sollten, gibt es viele. Entscheidend ist vor allem immer die Klärung des Sozialversicherungsstatus. Aus einem ungeklärten Versicherungsstatus können sich nämlich schwerwiegende Konsequenzen für die betroffenen Personen ergeben. Zum Beispiel:

  • Beitragsnachforderungen der Sozialversicherungsträger, wenn in dem Glauben es läge Sozialversicherungsfreiheit vor, keine Beiträge gezahlt worden sind, tatsächlich aber Sozialversicherungspflicht bestanden hat
  • Leistungsverweigerung trotz gezahlter Versicherungsbeiträge, weil tatsächlich keine Versicherungspflicht besteht

Gründe, warum ein Statusfeststellungsverfahren beantragt werden sollte, sind damit:

  • Klarheit über Beitragspflichten
  • Rechtssicherheit für Leistungsansprüche bei Sozialversicherungspflicht
  • Möglichkeit zur privaten Absicherung bei Sozialversicherungsfreiheit
  • Möglichkeit, zu Unrecht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge zurückzufordern

Warum wurde Statusfeststellungsverfahren eingeführt?

Ein Grund, warum das Statusfeststellungsverfahren eingeführt wurde, ist, dass immer wieder der Sozialversicherungsstatus bei einzelnen Person nicht eindeutig geklärt werden konnte. Insbesondere für viele Selbstständige, die als Einzelunternehmer tätig sind, ist die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung häufig ein wichtiges Instrument um dem Verdacht der Scheinselbstständigkeit vorzubeugen.

Umgekehrt gibt es viele Angestellte, die über Führungs- und Entscheidungskompetenzen verfügen, anhand derer sie durchaus mit Selbstständigen gleichgesetzt werden können. Dies ist auch ein Grund, warum Statusfeststellungsverfahren für Gesellschaftergeschäftsführer und mitarbeitende Familienangehörige und Abkömmlinge eines Arbeitgebers obligatorisch geworden ist. Für beide Personengruppen wird daher bei Beginn ihrer Tätigkeit ein Statusfeststellungsverfahren durch die Krankenversicherung eingeleitet.

Warum vor Statusfeststellungsverfahren Beratung nutzen?

Die Vermeidung von Verfahrensfehlern und späterer Rechtsstreitigkeiten sind nur zwei von vielen Gründen, warum vor Statusfeststellungsverfahren eine Beratung genutzt werden sollte. Sie dient unter anderem aber auch zur Einschätzung der Notwendigkeit eines Verfahrens und der Erfolgsaussichten in einem Verfahren.