Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

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Statusfeststellungsverfahren Vorteil

Grundsätzlich stellt ein Statusfeststellungsverfahren einen Vorteil für die betroffenen Antragsteller dar. Sie erhalten durch ein Statusfeststellungsverfahren Vorteile, die sich vor allem aus dem Wegfall verschiedener Unsicherheit ergeben, die mit einem unklaren Sozialversicherungsstatus verbunden sind. Aus diesem Grund sollten alle Personen, die Zweifel an ihrem Sozialversicherungsstatus haben, eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung in Anspruch nehmen.

Besonders oft treten solche Zweifel bei bestimmten Personenkreisen auf. Das sind zum Beispiel:

  • Geschäftsführende Gesellschafter
  • Fremdgeschäftsführer
  • Mitarbeitende Familienmitglieder und Abkömmlinge des Arbeitgebers
  • Gesellschafter, die im Unternehmen mitarbeiten
  • Vorstände von Aktiengesellschaften
  • Verschiedene Selbstständige

 

Wann stellt Statusfeststellungsverfahren Vorteil dar?

Grundsätzlich bietet ein Statusfeststellungsverfahren Vorteil, wenn Zweifel am Sozialversicherungsstatus einer Person bestehen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein abhängig beschäftigter Arbeitnehmer über umfangreiche Befugnisse und Mitbestimmungsmöglichkeiten im Unternehmen verfügt, die ihn sozialversicherungsrechtlich mit einem Selbstständigen gleichstellen. Das ist vor allem bei Führungskräften oder Geschäftsführern häufig der Fall.

Für Selbstständige stellt immer dann ein Statusfeststellungsverfahren einen Vorteil dar, wenn bei ihnen der Verdacht der Scheinselbstständigkeit besteht. Das ist vor allem immer dann der Fall, wenn ein Selbstständiger:

  • An Weisungen seines Auftraggebers gebunden ist
  • Über Arbeitszeit, -art, -ort und -umfang nicht frei bestimmen kann
  • Aufgaben übernimmt, die gleichzeitig auch von angestellten Arbeitnehmern im Unternehmen übernommen werden

 

Vorteile eines Statusfeststellungsverfahren

Grundsätzlich stellt ein Statusfeststellungsverfahren einen Vorteil für den Auftrag-/Arbeitnehmer sowie den Auftrag-/Arbeitgeber dar. Sie haben von einem Statusfeststellungsverfahren den Vorteil, dass sie sich vor allem vor Beitragsnachforderungen der Sozialversicherungsträger schützen. Solche Forderungen werden gestellt, wenn sich herausstellt, dass eine Beschäftigung anders als angenommen nicht sozialversicherungsfrei ist. In diesem Fall müssen der Arbeitgeber wie auch der Arbeitnehmer ihre Anteile zur Sozialversicherung für den kompletten Beschäftigungszeitraum nachzahlen.

Darüber hinaus stellt insbesondere für Auftrag-/Arbeitnehmer ein Statusfeststellungsverfahren Vorteil dar, indem es:

  • Rechtssicherheit schafft und Leistungsansprüche gegenüber Sozialversicherungsträgern im Falle der Sozialversicherungspflicht leichter durchgesetzt werden können
  • Bei Sozialversicherungsfreiheit die Möglichkeit zur privaten Vorsorge bietet
  • Rückforderung von Beiträgen ermöglicht, die gezahlt wurden, obwohl keine Sozialversicherungspflicht bestanden hat