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Statusfeststellungsverfahren Urteile

In einem Statusfeststellungsverfahren können Urteile auf unterschiedliche Weise eine Rolle spielen. Zum Beispiel ist es Aufgabe der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund, in Statusfeststellungsverfahren Urteile zu den Sozialversicherungsstatus in zweifelhaften Einzelfällen zu treffen. In der Vergangenheit wurden aber auch verschiedene Urteile zum Statusfeststellungsverfahren selbst gefällt. Einige dieser Urteile haben Einfluss auf Statusfeststellungsverfahren, insbesondere auf deren Durchführung.

Welche Urteile werden im Statusfeststellungsverfahren getroffen?

In der Regel werden im Statusfeststellungsverfahren Urteile zum getroffen Sozialversicherungsstatus, der sich aus einer bestimmten Tätigkeit ergibt. Durch die Entscheidungen im Verfahren können die Antragsteller klären lassen, ob und welche Beitragspflichten zur Sozialversicherung für sie gelten.

Auf diese Weise erhalten die Antragsteller Klarheit über ihren Sozialversicherungsstatus und vor allem auch darüber, ob sie durch die Sozialversicherungsträger abgesichert sind, oder ob sie sich privat absichern können. Eine private Absicherung ist immer dann möglich, wenn im Verfahren die Sozialversicherungsfreiheit von Antragstellern bestätigt wird.

Statusfeststellungsverfahren Einfluss Urteile

Neben den Urteilen, die durch Statusfeststellungsverfahren getroffen werden, gibt es auch Urteile, die das Statusfeststellungsverfahren selbst betreffen. Häufig schlagen sie sich in den Rundschreiben der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger nieder. In diesen Rundschreiben sind die Umsetzung der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung sowie die Beurteilungskriterien für die verschiedenen Sozialversicherungsstatus festgelegt. Die Rundschreiben wurden in der Vergangenheit bereits mehrfach angepasst und aktualisiert.

Beratungsangebote

Aufgrund von Gesetzesänderungen und Urteilen zum Statusfeststellungsverfahren kommt es immer wieder zu Veränderungen der Modalitäten oder der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Für Antragsteller ist es daher mitunter nicht ganz einfach, sich über die aktuellen Bedingungen und Kriterien insbesondere bei Sonderfällen adäquat zu informieren. Aus diesem Grund ist es immer sinnvoll, vor der Antragstellung eine unabhängige Beratung in Anspruch zu nehmen. Sie berät zum jeweiligen Einzelfall unter Berücksichtigung aktueller Gesetze und Rechtsprechungen zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung.