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Statusfeststellungsverfahren Rundschreiben

Für die Durchführung und Umsetzung von Statusfeststellungsverfahren ist das Rundschreiben der Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger ausschlaggebend. Zu diesen Spitzenorganisationen gehören:

  • Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen
  • Deutsche Rentenversicherung Bund
  • Bundesagentur für Arbeit

Derzeit ist die aktuelle Fassung des Rundschreibens für Statusfeststellungsverfahren vom 13. April 2010 gültig.

Wozu dient das Statusfeststellungsverfahren Rundschreiben?

In dem Rundschreiben zum Statusfeststellungsverfahren sind verschiedene Punkte grundsätzlich geklärt und zum Beispiel der Umgang mit bestimmten Rechtsgrundlagen festgelegt. Dazu gehören beispielsweise:

  • Verschiedene Verfahrensarten
  • Kriterien zur Beurteilung des Sozialversicherungsstatus
  • Sonder- und Grenzfälle

Auch Auszüge aus den relevanten Gesetzen sowie die Erklärungen zur Zusammenarbeit einzelner Spitzenverbände sind in dem Rundschreiben zum Statusfeststellungsverfahren enthalten. Ein weiterer wichtiger Bestandteil sind diverse Anlagen zum Umgang, Abgrenzung und Beurteilung verschiedener Personengruppen.

Damit dient das Rundschreiben für Statusfeststellungsverfahren in erster Linie zu einem einheitlichen Umgang mit sozialversicherungsrechtlichen Beurteilungen. Auf diese Weise sind Zuständigkeiten und Verfahrensarten klar definiert. Rechtliche Neuerungen werden regelmäßig aufgenommen. Somit wird durch das Rundschreiben sichergestellt, dass Statusfeststellungsverfahren grundsätzlich gemäß den aktuellsten Gesetzesgrundlagen durchgeführt werden.

Entwicklung des Rundschreibens für Statusfeststellungsverfahren

Aufgrund solcher Veränderungen der Gesetzesgrundlagen fanden in der Vergangenheit bereits mehrfache Anpassungen des Rundschreibens für Statusfeststellungsverfahren statt. Es wurde bereits vor mehreren Jahren eingeführt und seitdem wiederholt angepasst und aktualisiert. Wichtige Veränderungen fanden zum Beispiel mit den Einführungen der obligatorischen Feststellungsverfahren für Gesellschaftergeschäftsführer sowie für mitarbeitende Familienangehörige und Abkömmlinge von Arbeitgebern statt.

Auch im Laufe der nächsten Jahre dürfte eine erneute Anpassung des Rundschreibens für Statusfeststellungsverfahren zu erwarten sein, wenn sich neue Änderungen der Gesetzesgrundlagen oder durch die Rechtsauslegung in Gerichtsverfahren ergeben.

Beratungsmöglichkeiten nutzen

Wer einen Antrag auf eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung stellen möchte, sollte sich auch bei gründlicher Information im Vorfeld grundsätzlich durch eine qualifizierte Beratungsstelle beraten lassen. Denn auch seit der letzten Fassung der Vereinbarungen der Spitzenverbände der Sozialversicherungen von 2010 können sich bereits verschiedene Änderungen ergeben haben, die noch nicht in einer neuen Fassung festgehalten wurden.