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Statusfeststellungsverfahren Promotion

Ein Statusfeststellungsverfahren für Promotion-Kräfte sollten insbesondere Auftraggeber aber auch die Arbeitskräfte selber vornehmen, wenn es sich bei dem Beschäftigungsverhältnis nicht eindeutig um ein abhängiges Arbeitsverhältnis handelt. Gerade bei Verkaufs- und Werbeaktionen ist dies häufig der Fall, weil die Arbeitskräfte nur für einen kurzen Zeitraum eingesetzt werden und in der Ausgestaltung ihrer Tätigkeit oft sehr frei sind. Mit einem Statusfeststellungsverfahren Promotion können sich alle Beteiligten Rechtssicherheit verschaffen und sind so vor späteren bösen Überraschungen geschützt.

 

Wann Statusfeststellungsverfahren Promotion durchführen?

Das Statusfeststellungsverfahren Promotion sollte insbesondere dann durchgeführt werden, wenn Werbe- und Verkaufsaktionen nicht von eigenen festangestellten Arbeitskräften durchgeführt werden, deren Sozialversicherungsstatus eindeutig geklärt ist. Werden zum Beispiel externe Arbeitskräfte für einen kurzen Zeitraum nur für die Aktion eingestellt oder beauftragt, kann es schnell zu Unklarheiten beim Sozialversicherungsstatus kommen. Das gilt insbesondere, wenn:

  • Die Bezahlung auf Provisionsbasis erfolgt
  • Die Arbeitskräfte in der Ausgestaltung der Umsetzung ihrer Aufgabe freie Hand haben (etwa bei der Wahl des Arbeitsortes und der Arbeitszeit)

Um Unklarheiten beim Sozialversicherungsstatus möglichst gar nicht erst aufkommen zu lassen, sollte bereits bei geringen Zweifeln ein Statusfeststellungsverfahren für Promotion-Kräfte möglichst zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses oder auch schon davor beantragt werden.

 

Wozu Statusfeststellungsverfahren Promotion?

Mit einem Statusfeststellungsverfahren Promotion kann ein Auftraggeber sich selbst und auch seine Arbeitskräfte schützen. Zum Beispiel vor:

  • Späteren Beitragsnachforderungen der Sozialversicherungsträger
  • Geld- und Haftstrafen

Auch Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, ein Statusfeststellungsverfahren für Promotion-Aufträge durchführen zu lassen, wenn dies nicht der Auftraggeber übernimmt. Neben dem bereits erwähnten Schutz vor Beitragsnachforderungen erhalten sie durch ein Statusfeststellungsverfahren Promotion vor allem auch Rechtssicherheit. Die Entscheidung der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund in einem Statusfeststellungsverfahren Promotion ist gegenüber anderen Institutionen gültig. Dadurch können sie sich zum Beispiel Leistungsansprüche gegenüber den Sozialversicherungsträgern sichern, wenn Sozialversicherungspflicht vorliegt.

 

Beratung hilft bei Schwierigkeiten

Wer sich unsicher ist, ob er Statusfeststellungsverfahren für Promotionaktivitäten beantragen soll oder nicht, kann auch eine unabhängige Beratungsstelle nutzen. Sie informiert und gibt Hilfestellung bei der Beantragung einer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung.