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Statusfeststellungsverfahren Krankenversicherung

Anders als noch vor einigen Jahren spielt bei einem Statusfeststellungsverfahren Krankenversicherung keine besonders große Rolle mehr. Das liegt daran, dass inzwischen die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ausschließlich durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund erfolgt. Diese zentrale Stelle nahm im Juni 2010 ihren Betrieb auf, und ist seit dem alleine für die Ermittlung und Festlegung des Sozialversicherungsstatus in Zweifelsfällen verantwortlich. Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung ist dabei der Deutschen Rentenversicherung Bund angegliedert. Sie arbeitet im Auftrag aller Sozialversicherungsträger, die an die Ergebnisse der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund gebunden sind.

Statusfeststellungsverfahren mit Krankenversicherung

Auch wenn sie selber keine Ermittlung des Sozialversicherungsstatus mehr vornimmt, spielt im Statusfeststellungsverfahren die Krankenversicherung immer noch eine wichtige Rolle. Ihre Aufgabe besteht darin, für bestimmte Personen eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung einzuleiten. Das ist bei den folgenden Gruppen der Fall:

  1. Mitarbeitende Familienangehörige des Arbeitgebers
  2. Gesellschafter-Geschäftsführer

Bei diesen Gruppen kommt es aus verschiedenen Gründen besonders oft zu Unklarheiten beim Sozialversicherungsstatus, weshalb eine obligatorische Überprüfung für Gesellschafter-Geschäftsführer 2005 und für mitarbeitende Familienmitglieder 2008 eingeführt wurde. In diesen Fällen hat beim Statusfeststellungsverfahren die Krankenversicherung ausschließlich die Aufgabe, zu prüfen, ob ein Verfahren eingeleitet werden muss oder nicht. Die eigentliche Prüfung erfolgt durch die zuständige Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund.

 

Statusfeststellungsverfahren ohne Krankenversicherung

Neben den Fällen, bei denen am Statusfeststellungsverfahren die Krankenversicherung zumindest teilweise beteiligt ist, gibt es noch eine zweite Verfahrensart, bei der das Statusfeststellungsverfahren ohne Krankenversicherung stattfindet. Das ist bei sogenannten Anfrage- oder auch fakultativen Verfahren der Fall. Dieses Verfahren kann jede Person von sich aus beantragen, wenn sie oder ihr Arbeitgeber Zweifel am aktuellen Sozialversicherungsstatus hat. Die Antragstellung erfolgt für das Statusfeststellungsverfahren ohne Krankenversicherung direkt bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund. Besonders oft treten solche Unklarheiten auf bei:

  • Gesellschaftern
  • Mitarbeitenden Gesellschaftern
  • Vorständen von Aktiengesellschaften
  • Geschäftsführern
  • Bestimmten Gruppen von Selbstständigen

Auch Gesellschafter-Geschäftsführer und mitarbeitende Familienmitglieder sollten ihren Sozialversicherungsstatus prüfen lassen, wenn ihr Arbeitsverhältnis vor Einführung der automatischen sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung begonnen hat.