Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

Home » Statusfeststellungsverfahren » Statusfeststellungsverfahren Existenzgründer

Statusfeststellungsverfahren Existenzgründer

In der Gründungsphase werden Gründer eines Unternehmens mit vielen verschiedenen Aufgaben, Verordnungen und Herausforderungen konfrontiert. Die Klärung der Sozialversicherungspflicht ist eine dieser vielen Aufgaben. Die Beantwortung der Frage, ob für die selbstständige Tätigkeit Sozialversicherungspflicht besteht oder nicht, ist dabei keineswegs so einfach, wie es auf den ersten Blick scheint. Die pauschale Behauptung, dass Selbstständige grundsätzlich sozialversicherungsfrei sind, ist nämlich nicht richtig. Daher sollten in Zweifelsfällen mit einem Statusfeststellungsverfahren Existenzgründer ihre Sozialversicherungspflicht auf jeden Fall verbindlich klären lassen.

 

Wann Statusfeststellungsverfahren für Existenzgründer durchführen lassen?

Die pauschale Behauptung, dass alle Selbstständigen sozialversicherungsfrei sind, ist nicht korrekt. Denn wie bei so vielen anderen Regelungen auch gibt es Ausnahmen. Per Gesetz sind nämlich bestimmte selbstständige Tätigkeiten als besonders schutzwürdig eingestuft und unterliegen der Sozialversicherungspflicht. Das sind zum Beispiel:

  • Gewerbetreibende Handwerker, die in eine Handwerksrolle eingetragen sind
  • Künstler, Publizisten, Journalisten
  • Hebammen
  • Lehrer und Erzieher

Neben diesen bestimmten Gruppen sind außerdem auch Selbstständige sozialversicherungspflichtig, die vorwiegend oder ausschließlich für einen Auftraggeber tätig sind. Gerade zu Beginn einer Selbstständigkeit kann dies schnell der Fall sein. Aus diesem Grund sollte ein Statusfeststellungsverfahren für Existenzgründer immer dann durchgeführt werden, wenn Zweifel am Sozialversicherungsstatus bestehen.

 

Durchführung Statusfeststellungsverfahren Existenzgründer

Ein solches Statusfeststellungsverfahren für Existenzgründer ist kostenlos und kann jederzeit bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragt werden. Die Durchführung des Statusfeststellungsverfahrens für Existenzgründer dauert in der Regel rund vier Wochen. Die notwendigen Formulare für ein Statusfeststellungsverfahren für Existenzgründer stellt die Deutsche Rentenversicherung Bund zur Verfügung. Sie müssen vom Auftraggeber und vom Auftragnehmer ausgefüllt und bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund eingereicht werden.

Im Rahmen des Statusfeststellungsverfahrens für Existenzgründer prüft die Clearingstelle die Angaben in den Formularen und legt anhand dieser Angaben fest, welcher Sozialversicherungsstatus zutreffend ist. Nur der im Statusfeststellungsverfahren für Existenzgründer von der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund festgelegte Sozialversicherungsstatus ist wirklich verbindlich und rechtsgültig.