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Statusfeststellungsverfahren DRV Bund

Das Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) dient dazu, den Sozialversicherungsstatus von Personen in Zweifelsfällen eindeutig zu ermitteln. Für das Statusfeststellungsverfahren DRV Bund ist die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund zuständig. Diese Institution hat im Sommer 2010 ihren Betrieb aufgenommen und ist der Deutschen Rentenversicherung Bund angegliedert. Sie arbeitet jedoch im Auftrag aller Sozialversicherungsträger.

Statusfeststellungsverfahren der DRV Bund basiert auf § 7a SGB IV

Die Aufgabe der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund besteht einzig und allein darin, die Sozialversicherungspflicht von Personen zu prüfen, bei denen der Sozialversicherungsstatus nicht eindeutig zu erkennen ist. Davon sind in der Praxis insbesondere folgende Personenkreise betroffen:

  • (Fremd-)Geschäftsführer
  • Gesellschafter-Geschäftsführer
  • (Mitarbeitende) Gesellschafter
  • Mitarbeitende Familienangehörige und Ehe- oder Lebenspartner
  • Vorstände von Aktiengesellschaften

Das Statusfeststellungsverfahren der DRV Bund findet auf Grundlage des § 7a SGB IV statt. Dieses Gesetz räumt allen Personen das Recht ein, ihren Sozialversicherungsstatus in einem verbindlichen Statusfeststellungsverfahren der DRV Bund klären zu lassen, sofern dieser unklar ist oder berechtigte Zweifel am derzeitigen Sozialversicherungsstatus bestehen. Das Statusfeststellungsverfahren der DRV Bund kann dabei auf zwei Weisen durchgeführt werden:

  1. Als obligatorisches Statusfeststellungsverfahren – also automatisch von Rechts wegen
  2. Als fakultatives Statusfeststellungsverfahren oder auch Anfrageverfahren auf Antrag einer Person

Durchführung des Statusfeststellungsverfahren der DRV Bund

Das obligatorische Statusfeststellungsverfahren wird von Rechts wegen automatisch durchgeführt, wenn ein Arbeitgeber ein neues Arbeitsverhältnis mit einem Gesellschafter-Geschäftsführer oder einem mitarbeitenden Angehörigen, bzw. Ehe- oder Lebenspartner bei den Sozialversicherungsträgern anmeldet. In diesem Fall erhält der Arbeitgeber einen entsprechenden Fragebogen, in dem er detaillierte Angabgen zum Arbeitsverhältnis machen muss. Anhand dieser Angaben wird ein Statusfeststellungsverfahren von der DRV Bund durchgeführt und dem Arbeitgeber anschließend der ermittelte Sozialversicherungsstatus mitgeteilt.

Anders als das obligatorische Statusfeststellungsverfahren muss das fakultative Statusfeststellungsverfahren bei der DRV Bund schriftlich vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer beantragt werden. Die DRV Bund stellt dafür das Antragsformular V027 zur Verfügung. Das Formular muss ausgefüllt und mit Belegen zu den Angaben abgegeben werden. Nach einer rund vierwöchigen Bearbeitungszeit erhält der Antragsteller einen Bescheid über den ermittelten Sozialversicherungsstatus.