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Statusfeststellungsverfahren BfA

Im Statusfeststellungsverfahren BfA , nun der Deutschen Rentenversicherung Bund soll geklärt werden, ob eine abhängige und somit eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt und ob in dieser Beschäftigung Versicherungspflicht in der Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung besteht. In dem Statusfeststellungsverfahren BfA können nur konkrete, also tatsächlich praktizierte Vertragsverhältnisse beurteilt werden. Pauschalentscheidungen oder Vorabentscheidungen werden nicht getroffen, es bedarf immer der Formulare V027 / C0031 / C0032 / C0033. Einer Entscheidung im Statusfeststellungsverfahren bedarf es nicht, wenn sich die Vertragsparteien einig sind, dass ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis besteht. Dieses bietet jedoch keinerlei Rechtsgrundlage für Versicherungsleistungen der SV-Träger.


Das Statusfeststellungsverfahren BfA wird seit 2008 von der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund (ehemals BfA) durchgeführt.