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Statusfeststellungsverfahren Berlin

Personen, bei denen Zweifel oder Unsicherheiten am eigenen Sozialversicherungsstatus auftreten, sollten in jedem Fall ein Statusfeststellungsverfahren in Berlin bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragen. Außer auf Antrag wird ein Statusfeststellungsverfahren Berlin von der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund für einige besonders oft betroffene Personenkreise auch obligatorisch, das heißt automatisch, ohne Antragstellung durchgeführt.

Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung

Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung ist als einzige Stelle für die Durchführung von Statusfeststellungsverfahren in Berlin zuständig. Sie arbeitet seit 2010 im Auftrag aller Sozialversicherungsträger, die an die Entscheidungen der Clearingstelle gebunden sind. Vor der Zentralisierung der Durchführung von Statusfeststellungsverfahren in Berlin mussten die Betroffenen häufig bei mehreren Sozialversicherungsträgern ihren Status prüfen lassen. Das lag daran, dass die einzelnen Stellen die Ergebnisse nicht anerkannten. Häufig kam es dabei zu widersprüchlichen Ergebnissen.

Durch die Übertragung des Statusfeststellungsverfahrens nach Berlin zur Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung müssen Betroffene ihren Status nur noch einmal verbindlich prüfen lassen. Damit erhalten sie vergleichsweise schnell und unkompliziert Klarheit und Rechtssicherheit über ihren Sozialversicherungsstatus.

 

Zwei unterschiedliche Wege für Statusfeststellungsverfahren in Berlin

Gemäß § 7a SGB IV kann eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung entweder fakultativ auf Antrag erfolgen oder sie wird obligatorisch, das heißt von Amts wegen, eingeleitet. Wird oder wurde ein Statusfeststellungsverfahren in Berlin von Amts wegen eingeleitet, ist ein fakultatives Verfahren nicht mehr möglich. Obligatorisch wird ein Statusfeststellungsverfahren in Berlin unter anderem für die folgenden beiden Personengruppen durchgeführt:

  • Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Mitarbeitende Familienangehörige, Abkömmlinge und Ehe- oder Lebenspartner des Arbeitgebers

Neben diesen Personen treten aber auch bei anderen Personenkreisen häufig Probleme bei der Bestimmung des Sozialversicherungsstatus auf. Sie müssen in Zweifelsfällen ein Statusfeststellungsverfahren in Berlin beantragen. Betroffen sind davon insbesondere:

  • Bestimmte Gruppen von Selbstständigen
  • Geschäftsführer
  • Vorstände von Aktiengesellschaften
  • Mitarbeitende Gesellschafter

Gesellschafter-Geschäftsführer und Mitarbeitende Familienmitglieder müssen ein Statusfeststellungsverfahren in Berlin ebenfalls selber beantragen, wenn das Arbeitsverhältnis vor 2005 (Gesellschafter-Geschäftsführer) bzw. 2008 (Familienangehörige) begonnen wurde.

Vor der Beantragung eines Statusfeststellungsverfahrens Berlin sollten die Betroffenen in jedem Fall eine Beratung in Anspruch nehmen, um Formfehler zu vermeiden und die Chancen auf den gewünschten Sozialversicherungsstatus zu erhöhen.