Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

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Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund

Ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund kann gemäß § 7a SGB IV jede Person beantragen, bei der berechtigte Zweifel an ihrem Sozialversicherungsstatus bestehen. Bei Gesellschafter-Geschäftsführern und mitarbeitenden Familienmitgliedern, zwei besonders oft betroffene Personengruppen, findet ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund seit mehreren Jahren automatisch statt. Wurde bei diesen Personen das Arbeitsverhältnis jedoch vor der Einführung der obligatorischen Überprüfung begonnen, sollten sie wie alle anderen betroffenen Personen auch ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragen.

 

Wie Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragen?

Ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund lässt sich per Formular beantragen. Der „Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status“ wird als Formular V027 zur Verfügung gestellt. Zusätzlich muss in er Regel auch noch eine Anlage zur Beurteilung des Arbeits- oder Auftragsverhältnisses ausgefüllt werden. Je nach Personengruppe kann noch ein weiteres Formular hinzukommen.

In den Formularen für das Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund müssen sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber verschiedene Angaben zum Arbeitsverhältnis machen. Diese Angaben werden anschließend von der zuständigen Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung geprüft und beurteilt, ob sie die Kriterien für Sozialversicherungspflicht oder -freiheit erfüllen.

 

Kriterien für Sozialversicherungsfreiheit in Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund

Als Kriterien für Sozialversicherungsfreiheit gelten in einem Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund unter anderem:

  • Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot (§ 181 BGB)
  • Gewinnabhängige Bezahlung
  • Freie Bestimmung über Arbeitszeit, -art, -ort und -umfang
  • Möglichkeit zur alleinigen rechtlichen Vertretung des Unternehmens nach außen
  • Keine Weisungsbindung
  • Gesellschafter-Beteiligungen am Unternehmen (sofern vorhanden)
  • Übernahme unternehmerischen Risikos
  • Finanzielle Beteiligung am Unternehmen (z. B. in Form von Darlehen)

Neben diesen Kriterien haben auch weitere individuelle Faktoren häufig einen Einfluss auf die Beurteilung des Sozialversicherungsstatus in einem Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Das Ergebnis der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung, also der ermittelte Sozialversicherungsstatus, wird den Antragstellern in einem Bescheid mitgeteilt. Gegen diesen Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden. Später ist auch ein Klage vor einem Sozialgericht möglich.