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Feststellungsverfahren Sozialversicherung

Ein Feststellungsverfahren der Sozialversicherung ist für alle Angestellten sinnvoll, bei denen aufgrund ihrer Position im Unternehmen nicht eindeutig ist, ob sie als Angestellte oder als Unternehmer und damit im sozialversicherungsrechtlichen Sinne als Selbstständige einzustufen sind. Das kann bei leitenden Angestellten mit umfangreichen Entscheidungsbefugnisse und Mitbestimmungsrechten der Fall sein. Zum Beispiel bei:

Warum sollte ein Feststellungsverfahren für die Sozialversicherung beantragt werden?

Weil bei den genanten Personengruppen nicht eindeutig zu erkennen ist, welchem Sozialversicherungsstatus sie zuzuordnen sind, können sich für diese Personen Probleme ergeben. Werden zum Beispiel in dem Glauben, dass keine Versicherungspflicht besteht, keine Beiträge gezahlt, obwohl tatsächlich Versicherungspflicht bestand, kann es später zu massiven Beitragsnachforderungen kommen. Aber auch wenn keine Versicherungspflicht besteht, kann es zu Problemen kommen. Möchte der Betroffene Leistungen der Sozialversicherungen in Anspruch nehmen, können ihm diese verweigert werden, wenn sich herausstellt, dass keine Versicherungspflicht bestand. Im schlimmsten Fall wurden dann über Jahre vergeblich Beiträge gezahlt, ohne dass sich daraus ein Leistungsanspruch ergeben hat.

Neben der Rechtssicherheit ist das Feststellungsverfahren der Sozialversicherung ein wichtiger Schritt für eine Befreiung von der Versicherungspflicht und damit für eine private Absicherung und Vorsorge. Gerade bei den genannten höheren Angestellten ist eine private vorsorge wegen des größeren Einkommens in den meisten Fällen deutlich attraktiver.

Beantragung des Feststellungsverfahrens für die Sozialversicherung

Für das Statusfeststellungsverfahren ist die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund zuständig. Sie prüft im Auftrag aller Sozialversicherungsträger den Sozialversicherungsstatus eines Antragsteller. Der festgestellte Status gilt daher auch bei allen Sozialversicherungsträgern. Die Antragstellung erfolgt schriftlich in Form eines entsprechenden Antragsformulars. Darin muss der Antragsteller detaillierte Angaben zu seinem Arbeitsverhältnis machen. Außerdem muss angegeben werden, welcher Status überprüft werden muss. Der Antragsteller lässt also Überprüfen, ob er zum Beispiel die Bedingungen für die Sozialversicherungsfreiheit erfüllt. Nach der Bearbeitung des Antrages erhält der Antragsteller einen Bescheid mit dem Prüfungsergebnis. Gegen den Bescheid kann Widerspruch erhoben und in einem nächsten Schritt auch vor einem Sozialgericht geklagt werden.