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Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung Barmer

Bei bestimmten Personenkreisen treten regelmäßig Schwierigkeiten bei der Bestimmung der Sozialversicherungspflicht auf. In solchen Fällen ist es wichtig, dass der korrekte Sozialversicherungsstatus verbindlich und rechtsgültig ermittelt wird. Eine solche Statusermittlung kann auf Antrag des Betroffenen durchgeführt werden. In einigen Fällen sind auch die Krankenkassen dafür zuständig, dass die Sozialversicherungspflicht korrekt ermittelt wird. Eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung Barmer findet immer statt, wenn ein Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis mit einer der folgenden Personen zur Sozialversicherung anmeldet:

  • mitarbeitende Familienangehörige, Ehe- und Lebenspartner oder auch Abkömmlinge des Arbeitgebers
  • Gesellschaft-Geschäftsführer

Durchführung der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung der Barmer

Bei Arbeitsverhältnissen mit Personen aus einer dieser beiden Gruppen wird eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von der Barmer wie von jeder anderen Krankenkasse auch eingeleitet. Dazu erhält der Arbeitgeber für eine solche sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von der Barmer einen umfangreichen Fragebogen, in dem er verschiedene Angaben zu dem angemeldeten Arbeitsverhältnis, dem Arbeitnehmer aber auch zu sich und seinem Unternehmen machen muss.

Anschließend übermittelt für eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung die Barmer die Unterlagen an die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund. Sie ist für Statusfeststellungsverfahren jeder Art zuständig. Auf diese Weise ist für eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung die Barmer nicht selber zuständig. Sie ist vielmehr dafür zuständig, zu prüfen, in welchen Fällen ein Statusfeststellungsverfahren durchgeführt werden muss, und die notwendigen Daten dafür zu erheben.

Statusfeststellungsverfahren selber beantragen

Die obligatorische sozialversicherungsrechtliche Beurteilung durch die Barmer und alle anderen Krankenkassen findet erst seit 2008 für mitarbeitende Familienmitglieder und seit 2005 für Gesellschafter-Geschäftsführer statt. Seitdem wird eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von der Barmer allerdings nur für neue Arbeitsverhältnisse durchgeführt. Das bedeutet, dass bei älteren Arbeitsverhältnissen keine automatisch sozialversicherungsrechtliche Beurteilung durch die Barmer oder andere Krankenkassen vorgenommen wurde. Daher ist auch bei älteren Arbeitsverhältnissen, die noch vor diesen Zeitpunkten geschlossen wurden der Sozialversicherungsstatus oft ungeklärt.

Die betroffenen Personen sollten in diesen Fällen in jedem Fall von sich aus ein Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Nur so erhalten sie Rechtssicherheit über ihre Beitragspflichten und können ihre Leistungsansprüche sichern. In vielen Fällen ermöglicht ein Statusfeststellungsverfahren außerdem den Wechsel in eine privaten Absicherung.