Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

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Sozialversicherungspflicht GmbH

GmbH Sozialversicherungspflicht bei GmbH-Geschäftsführern und deren mitarbeitenden Familienmitgliedern.

Im Rahmen des Statusfeststellungsverfahrens prüfen seit dem 01.01.2005 die Clearingstelle der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und die gesetzlichen Krankenversicherungen, bei der Neubeschäftigung von GmbH-Geschäftsführern sowie bei mitarbeitenden Ehe- oder Lebenspartnern, ob diese sozialversicherungspflichtig sind.

Nur ein rechtsmittelfähiger Bescheid des Sozialversicherungsträgers, der die Sozialversicherungspflicht bestätigt, sichert den Betroffenen z.B. im Falle von Erwerbslosigkeit einen Rechtsanspruch auf Arbeitslosengeld und Erwerbsminderungsrente.

GmbH Sozialversicherungspflicht

Der Umstand, dass Beiträge eingezahlt wurden, ändert im Ernstfall dagegen nichts, wenn eine genauere Prüfung eine Sozialversicherungspflicht ablehnt.

Auch eine einfache schriftliche Auskunft der GmbH Sozialversicherungspflicht bleibt ohne bindende Wirkung. Nicht von dem statusprüfenden Clearing erfasst werden ca. 1,5 Millionen so genannte Altfälle. GmbH-Geschäftsführer und mitarbeitende Familienmitglieder sind also gut beraten, sich mit ihrem Status auseinanderzusetzen, um gegebenenfalls ein bitteres Erwachen zu vermeiden.

Rechtsverbindliche Sicherheit über die Frage “Arbeitnehmer oder selbständig?” besteht erst, wenn ein rechtsmittelfähiger Bescheid für die GmbH Sozialversicherungspflicht erteilt wurde. Dieser Bescheid schafft Rechtssicherheit für die Dauer von 5 Jahren. Ändern sich jedoch innerhalb dieser Zeitspanne bestimmte Grundvoraussetzungen (Kapitalbeteiligung, grundlegende Arbeitsbedingungen), ist dies wiederum umgehend der Krankenkasse anzuzeigen. Daraufhin erfolgt eine neue Prüfung mitsamt neuem Bescheid.