Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

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Mitarbeitende Gesellschafter: Rechtssicherheit durch sozialversicherungsrechtliche Beurteilung!

29. Mai, 2013

Ist ein Angestellter einer Gesellschaft mit begrenzter Haftung (GmbH) gleichzeitig auch Mit-Gesellschafter der GmbH, liegt nicht automatische Sozialversicherungsfreiheit vor. Welcher Sozialversicherungsstatus im jeweiligen Einzelfall vorliegt, kann durch eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund verbindlich ermittelt werden.

Unangenehme Konsequenzen vermeiden und Rechtssicherheit schaffen

Aufgrund der Annahme eines falschen Sozialversicherungsstatus für Angestellte, die auch Gesellschafter des Unternehmens sind, kommt es immer wieder zu unangenehmen Konsequenzen für die Betroffenen. Zu diesen Konsequenzen zählen zum Beispiel:

  • Beitragsnachforderungen der Sozialversicherungsträger, weil in der fälschlichen Annahme einer Sozialversicherungsfreiheit keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden
  • Jahrelange vergebliche Beitragszahlungen, ohne dass sich daraus ein Leistungsanspruch ergibt, weil überhaupt keine Sozialversicherungspflicht bestanden hat
  • Versäumte Chancen zum Wechsel in eine private Absicherung, obwohl Sozialversicherungsfreiheit bestanden hat

So früh wie möglich aktiv werden

Um Klarheit über den eigenen Sozialversicherungsstatus und damit auch Rechtssicherheit zu schaffen, sollte bei Unsicherheiten über den eigenen Sozialversicherungsstatus immer so früh wie möglich eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung vorgenommen werden. Für eine solche Beurteilung ist die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund zuständig. Sie wird auf Antrag des Betroffenen oder dessen Arbeitgeber tätig und führt eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung des mitarbeitenden Gesellschafters durch. Ist der mitarbeitende Gesellschafter im Unternehmen als Geschäftsführer tätig, findet eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung seit 2005 automatisch bei Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses statt.

Unklarheiten bestehen daher vor allem bei älteren Arbeitsverhältnissen, oder wenn der Gesellschafter in einer anderen Position im Unternehmen angestellt ist. In diesen Fällen sollten der betreffende Arbeitnehmer oder sein Arbeitgeber möglichst frühzeitig aktiv werden und ein Statusfeststellungsverfahren beantragen, in dem der Sozialversicherungsstatus dann geprüft und verbindlich festgelegt wird. Auf diese Weise lassen sich Unklarheiten frühzeitig beseitigen und die damit verbundenen Konsequenzen vermeiden. Außerdem kann im Falle einer Sozialversicherungsfreiheit frühzeitig ein Wechsel in eine private Krankenversicherung und Altersvorsorge vorgenommen werden. Diese sind für die Betroffenen in der Regel deutlich vorteilhafter als die gesetzlichen Pflichtversicherungen.