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Keine Versicherungsfreiheit für die (amerikanischen) Mitglieder des board of directors bei McDonald’s in Deutschland

03. April, 2013

Keine Versicherungsfreiheit

Einen interessanten Fall zum Thema Sozialversicherungspflicht hatte das Bundessozialgericht im Jahr 2011 zu entscheiden. Kläger waren die Mitglieder des board of directors einer amerikanischen Kapitalgesellschaft: der Schnellrestaurantkette McDonald’s. Diese ist als Kapitalgesellschaft nach dem Recht des US-Bundesstaates Delaware organisiert und betreibt eine Zweigniederlassung in München. Die Kläger gingen davon aus, dass sie – ebenso wie die Vorstandsmitglieder einer deutschen Aktiengesellschaft – nach § 27 SGB III bzw. § 1 SGB VI von der Sozialversicherungspflicht ausgenommen wären.

Aber das örtliche Sozialgericht entschied anders: Die Ausnahmeregelung für deutsche AG-Vorstände gilt in diesem Falle nicht. Die Kläger gingen daraufhin in Berufung. Sie führten an, dass sie aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage nicht schutzbedürftig seien und demzufolge keine Leistungen aus Arbeitslosen- und Rentenversicherung zu beziehen bräuchten. Außerdem verstoße das Urteil gegen die im so genannten deutsch-amerikanischen Freundschaftsvertrag von 1954 vereinbarten Regelungen. Sie sahen gar die Antidiskriminierung gefährdet und vermuteten überdies einen Verstoß gegen die internationale Niederlassungsfreiheit von Unternehmen.

Bundessozialgericht bleibt dabei: Ausnahmeregelung gilt nur für deutsche Vorstandsmitglieder

Aber auch in höchster Instanz bekamen sie nicht Recht. Die unterschiedliche Behandlung von deutschen Vorstandsmitgliedern und den Mitgliedern eines amerikanischen board of directors verstößt weder gegen den Freundschaftsvertrag, der keine Tatbestandsgleichstellung begründe, noch gegen die Niederlassungsfreiheit, weil diese nur für Unternehmen aus EU-Mitgliedsstaaten gesetzlich vereinbart ist. Die Amerikaner müssen also weiterhin ihre Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

Urteil des Bundessozialgerichts vom 12.01.2011 (B 12 KR 17/09 R)

Sind Sie zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen verpflichtet? Weiterführende Informationen zum Thema Sozialversicherungspflicht bzw. Befreiung davon finden Sie hier:

https://sozialversicherung24.info/view-content/25/Sozialversicherungspflicht.html https://sozialversicherung24.info/view-content/35/Sozialversicherungsrechtliche-%20%20Beurteilung.html https://sozialversicherung24.info/view-content/27/Befreiung-Sozialversicherung.html