Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

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Steuerberater

Als steuerliche Berater haben Sie es nicht leicht. Der Mandant erwartet umfassende Beratung und Betreuung in allen Lebenslagen, oft genug weit über das hinaus, was Standesrecht und Rechtsdienstleistungsgesetz eigentlich zulassen.

Dementsprechend müssen Sie den Spagat zwischen Service und Haftung täglich leben und sich nebenbei noch damit auseinandersetzen, dass eine Vergütung für viele Tätigkeiten gar nicht vorgesehen ist und Ihre Haftpflichtversicherung Sie nur unzureichend schützt.

Zum Dauerthema wird die Sozialversicherung.

Hier ist nur eines sicher: Befindet sich auch nur ein Geschäftsführer, Gesellschafter oder angestellter Angehöriger des Arbeitgebers unter Ihren Mandanten, besteht Handlungsbedarf.

Gemäß dem Urteil des Bundessozialgerichtes begründet das Zahlen von Sozialversicherungsbeiträgen keinen Anspruch auf spätere Sozialleistungen.

Weiterhin sagt der BGH deutlich: Die nachgelagerte und damit besonders tückische Beraterhaftung des Steuerberaters entfällt nur, wenn der Mandant durch einen geeigneten Rechtsanwalt beraten wird.

Doch wie Sie selbst wissen, ist auch der Rechtsanwalt an eine Gebührenordnung gebunden, und wie soll man beurteilen, ob dieser oder jener Rechtsanwalt „geeignet“ ist?

Wir haben die Lösung.

Es gibt viele gute Gründe, gerade mit uns zusammenzuarbeiten. Der Mandant wird von finanziellen Risiken des komplizierten und teuren Verfahrens zur Klärung seines SV-Status freigestellt, erhält Rechtssicherheit durch auf SV-Recht spezialisierte Rechtsanwälte, die Haftungsfalle ist entschärft.

Wir stehen Ihnen, Ihrer Kanzlei und Ihren Mandanten gerne zur Verfügung. Testen Sie uns!

Weitere Dienstleistungen

Unsere Tätigkeit umfasst unabhängig des Schwerpunktes„Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung“ weitere Teilbereiche des Sozialversicherungsrechts.

Hierzu zählen unter anderem Folgende:

  • Gesellschaftsrecht
  • Hilfestellung bei Betriebsprüfungen
  • Handwerkerversicherung
  • Scheinselbstständigkeit
  • Arbeitnehmerähnliche Selbstständige
  • Künstlersozialversicherung
  • Einrede der Verjährung
  • Verweigerung von Sozialversicherungsleistungen

Sollten Sie oder Ihre Mandanten allgemeine Fragen zum Sozialversicherungsrecht haben, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.

Was ist hinsichtlich der Stellung des Steuerberaters bei einer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung / Statusfeststellungsverfahren zu sagen?

Der betroffene vertraut naturgemäß insoweit auch auf seinen Steuerberater. Dieser sieht die Problematik i.d.R. als Nebengebiet seiner Beratung an, obgleich ihn eine solche Unterlassung wegen der nachträglichen Versteuerung aller Arbeitgeberanteile zur SV in Schwierigkeiten bringen kann.

Überdies macht sich der Steuerberater aus sog. positiver Vertragsverletzung schadenersatzpflichtig, wenn er seinen Mandanten nicht zur Überprüfung des SV-Status angeregt. Einschränkend sieht das LG Limburg mit Urteil eine Prüfungs- und Beratungspflicht für ihn nur dann, wenn er ausdrücklich mit der Klärung dieser Frage betraut worden sei. Danach muss der Steuerberater bei „sich aufdrängenden sozialversicherungsrechtlichen Fragen seinem Mandanten anheim geben, einen mit den notwendigen Erfahrungen ausgestatteten Rechtsanwalt aufzusuchen“.