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Steuerberater im Statusfeststellungsverfahren nicht vertretungsberechtigt!

21. März, 2016

Im Zusammenhang mit Fragen rund um das Thema Sozialversicherung wenden sich viele Betroffene an ihren Steuerberater. Schließlich gibt es zwischen dem Steuer- und dem Sozialversicherungsrecht viele Berührungspunkte. Das ist im Grunde auch völlig korrekt und in den meisten Fällen die beste Wahl. Allerdings setzt das Gesetz den Befugnissen von Steuerberatern Grenzen.


Gesetz schränkt Steuerberater ein

Steuerberater dürfen ihre Mandanten in vielen Angelegenheiten rund um die Sozialversicherung beraten und auch vertreten. So zum Beispiel gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse oder auch im Rahmen von Betriebsprüfungen. Stellt ein Steuerberater außerdem fest, dass beim Sozialversicherungsstatus eines Mandanten Unklarheiten bestehen, muss er diesen darauf hinweisen. Mehr noch: Er muss ihn auch dazu anhalten, den Sozialversicherungsstatus in einem Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung Bund klären zu lassen. Er darf ihn jedoch in diesem Fall gegenüber der Deutschen Rentenversicherung nicht vertreten.

In der Vergangenheit hatten immer wieder Steuerberater die Vertretung ihrer Mandanten übernommen. Dies lehnte die Deutsche Rentenversicherung jedoch immer in vielen Fällen ab und wies die entsprechenden Anträge zurück. Darüber kam es regelmäßig zu Rechtsstreiten. Vor einiger Zeit hatte das Bundesverwaltungsgericht in diesem Zusammenhang ein abschließendes Urteil gefällt. Das Gericht stufte die Vertretung eindeutig als eine Rechtsdienstleistung ein. Steuerberater dürfen solche Dienstleistungen nicht erbringen.


Beratung bei Statusfeststellungsverfahren angebracht

Wer bei Unklarheiten seinen Sozialversicherungsstatus im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a SGB IV durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund klären lassen möchte, sollte sich in jedem Fall kompetent beraten und nach Möglichkeit auch vertreten lassen. Unsere Experten stehen Ihnen vor während und nach einer Klärung Ihres Sozialversicherungsstatus gerne zur Verfügung und übernehmen auch Ihre Vertretung innerhalb eines Statusfeststellungsverfahrens.