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Statusfeststellungsverfahren Scheinselbständigkeit Formular

Bei vielen Selbstständigen tritt mitunter der Verdacht auf, dass es sich bei ihrer Tätigkeit nicht um eine echte Selbstständigkeit handelt. Durch die Beantragung eines Statusfeststellungsverfahren mit einem Formular kann Scheinselbstständigkeit verbindlich ausgeschlossen werden. Um Scheinselbstständigkeit mit einem Statusfeststellungsverfahren auszuschließen, wird Formular V027 benötigt.

Mit dem Formular kann im Statusfeststellungsverfahren ausgeschlossen werden, dass Scheinselbstständigkeit vorliegt, indem geprüft wird, welcher Sozialversicherungsstatus für ein bestimmtes Auftragsverhältnis gilt. Auf diese Weise kann vermieden werden, dass ein Beschäftigungsverhältnis als selbstständig aufgefasst wird, obwohl tatsächlich ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt.

 

Welches Formular für Statusfeststellungsverfahren gegen Scheinselbstständigkeit?

Um mit einem Statusfeststellungsverfahren Scheinselbstständigkeit auszuschließen, sollte Formular V027 der Deutschen Rentenversicherung Bund verwendet werden. Mit diesem Antrag wird im Verfahren geprüft, ob ein Auftragsverhältnis tatsächlich selbstständig und sozialversicherungsfrei ist oder ob es sich um ein abhängiges, sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis handelt.

Um mit dem Formular ein Statusfeststellungsverfahren gegen Scheinselbstständigkeit zu beantragen, müssen in dem Antrag sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer verschiedene Angaben machen zu:

  • Weiteren Auftrags- und Beschäftigungsverhältnissen des Auftragnehmers
  • Dem Unternehmen des Auftraggebers
  • Der Ausgestaltung des Auftragsverhältnisses

Zur Ausgestaltung des Auftragsverhältnisses müssen im Formular für das Statusfeststellungsverfahren gegen die Scheinselbstständigkeit Angaben zu folgenden Punkten gemacht werden:

  • Weisungsbindung des Auftragnehmers
  • Freie Einteilung von Arbeitszeit, -ort, -art und -umfang
  • Eingliederung des Auftragnehmers in das Unternehmen

Diese Punkte haben einen starken Einfluss auf die Beurteilung, ob das Beschäftigungsverhältnis als abhängig oder selbstständig eingestuft wird.

 

Wie wird Statusfeststellungsverfahren gegen Scheinselbstständigkeit mit Formular beantragt?

Sobald das Formular für das Statusfeststellungsverfahren gegen Scheinselbstständigkeit ausgefüllt wurde, muss es bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund eingereicht werden. Diese ist für jede Form der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung zuständig.

Sie prüft das Formular im Statusfeststellungsverfahren gegen Scheinselbstständigkeit und legt den zutreffenden Sozialversicherungsstatus fest. Diese Entscheidung beruht einzig und allein auf den Angaben, die zum Auftragsverhältnis im Formular für das Statusfeststellungsverfahren gegen Scheinselbstständigkeit gemacht werden.