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Statusfeststellungsverfahren Physiotherapeut

In vielen medizinischen Berufen kommt es immer wieder zu Problemen bei der Sozialversicherungspflicht. Gerade wenn die Betroffenen ihrer Tätigkeit als Honorarkräfte nachgehen, wird es schnell unübersichtlich. In solchen Fällen kann mit einem Statusfeststellungsverfahren ein Physiotherapeut verbindlich klären lassen, welcher Sozialversicherungsstatus für ihn gilt. Dazu muss ein fakultatives Statusfeststellungsverfahren vom Physiotherapeuten bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragt werden.

 

Ablauf Statusfeststellungsverfahren Physiotherapeut

Als erstes sollte sich für das Statusfeststellungsverfahren der Physiotherapeut die notwendigen Antragsformulare zum Beispiel bei der Deutschen Rentenversicherung Bund besorgen. Diese Formulare muss er ausfüllen und dabei verschiedene Angaben zu seinem Beschäftigungsverhältnis machen. Auch sein Auftraggeber muss ein Formular ausfüllen. Anschließend muss der Physiotherapeut für das Statusfeststellungsverfahren die Formulare bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund einreichen.

Diese prüft anhand der Unterlagen, welcher Sozialversicherungsstatus für den Antragsteller zutreffend ist und legt diesen verbindlich fest. Die Entscheidung wird dem Antragsteller schriftlich in einem Bescheid mitgeteilt. Gegen den Bescheid können Rechtsmittel wie Widerspruch und Klage vor einem Sozialgericht eingelegt werden.

 

Wann wird in Statusfeststellungsverfahren Physiotherapeut als versicherungspflichtig eingestuft?

In einem Statusfeststellungsverfahren wird ein Physiotherapeut vor allem immer dann als versicherungspflichtig eingestuft, wenn seine Tätigkeit nicht als selbstständig eingestuft werden kann. Das ist vor allem immer dann der Fall, wenn der Betroffene:

  • Keine eigene Betriebsstätte hat
  • Arbeitsgeräte und Materialien durch einen Auftraggeber (z. B. eine Arztpraxis) gestellt bekommt
  • Ausschließlich für einen Auftraggeber arbeitet

Neben diesen speziellen Kriterien gelten in einem Statusfeststellungsverfahren für einen Physiotherapeuten auch allgemeine Kriterien, die in folgenden Fällen ebenfalls zur Sozialversicherungspflicht führen:

  • Es besteht Weisungsbindung
  • Der Betroffene kann über Arbeitszeit, -ort, -umfang und -art nicht frei bestimmten
  • Andere Angestellte im Unternehmen übernehmen die gleichen Tätigkeiten wie der Betroffene

Bei Zweifelsfällen am Sozialversicherungsstatus sollte daher immer ein Statusfeststellungsverfahren für Physiotherapeuten beantragt werden.