Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

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Statusfeststellungsverfahren Lehrer

Neben verschiedenen anderen Personengruppen sollten mit einem Statusfeststellungsverfahren Lehrer und Erzieher, die selbstständig arbeiten, ihren Sozialversicherungsstatus bei Unklarheiten überprüfen lassen. Neben den genannten Personen treten vor allem bei folgenden Personenkreisen besonders oft Unklarheiten beim Sozialversicherungsstatus auf:

  • Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Mitarbeitende Gesellschafter
  • Mitarbeitende Familienangehörige
  • Fremdgeschäftsführer

Diesen Personengruppen ist gemeinsam, dass sie als Angestellte eines Unternehmens arbeiten. Aufgrund ihrer Position oder Funktion im Unternehmen haben sie aber überdurchschnittlich hohe Verantwortung und Befugnisse. Sie werden deshalb häufig im sozialversicherungsrechtlichen Sinne als selbstständig und damit sozialversicherungsfrei eingestuft.

Warum sollten Statusfeststellungsverfahren Lehrer durchführen lassen?

Vor allem sollten ein Statusfeststellungsverfahren Lehrer durchführen lassen, die selbstständig arbeiten. Denn trotz ihrer Selbstständigkeit unterliegen sie häufig der Sozialversicherungspflicht. Das liegt daran, dass sie zu einer Gruppe von Selbstständigen gehören, die per Gesetz der Sozialversicherungspflicht unterliegen.

Ein Statusfeststellungsverfahren sollten Lehrer deshalb insbesondere immer dann durchführen lassen, wenn ihr Auftrags- oder Arbeitsverhältnis nicht absolut eindeutig ist. Ohne Klärung der Sozialversicherungspflicht kann es sonst später zu Beitragsnachforderungen der Sozialversicherungsträger von den Auftraggebern und auch den Auftragnehmern kommen.

Statusfeststellungsverfahren für Lehrer beantragen

Gemäß § 7a SGB IV können ein Statusfeststellungsverfahren Lehrer in der Regel als Anfrageverfahren, das heißt auf Antrag, durchführen lassen. Dazu müssen für das Statusfeststellungsverfahren Lehrer und ihr Auftraggeber entsprechende Antragsformulare ausfüllen. Die Formulare sind unter anderem bei der Deutschen Rentenversicherung Bund erhältlich und beinhalten zahlreiche Fragen zum Auftragsverhältnis sowie der Person und den Einkommens- und Auftragsverhältnissen des Auftragnehmers. Die Antragsformulare müssen für das Statusfeststellungsverfahren Lehrer bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund einreichen. Sie ist die zentrale Stelle zur Prüfung des Sozialversicherungsstatus in Zweifelsfällen.

Anhand der Angaben zum Statusfeststellungsverfahren der Lehrer und der Auftraggeber wird der zutreffende Sozialversicherungsstatus ermittelt und verbindlich festgelegt. Der auf diese Weise im Statusfeststellungsverfahren für Lehrer ermittelte Sozialversicherungsstatus ist für alle Sozialversicherungsträger bindend.

Über den ermittelten Sozialversicherungsstatus erhält der Antragsteller einen rechtsmittelfähigen Bescheid. Mögliche Rechtsmittel sind Widerspruch und Klage.