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Statusfeststellungsverfahren Künstlersozialkasse

Auch wenn die meisten Selbstständigen sozialversicherungsfrei sind, gibt es bestimmte Gruppen von Selbstständigen, für die Sozialversicherungspflicht gilt. Das sind insbesondere folgende Gruppen von Selbstständigen:

  • Selbstständige Handwerker
  • Landwirte
  • Hebammen
  • Lehrer und Erzieher
  • Pflegepersonen
  • Künstler und Publizisten

Je nachdem, ob ein Selbstständiger einer dieser Gruppen zugeordnet wird, hat dies unter Umständen Auswirkungen auf eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung. Das bedeutet nicht, dass zum Beispiel für Künstler und Publizisten für ein Statusfeststellungsverfahren Künstlersozialkasse (KSK) zuständig ist. Allerdings wird ein Statusfeststellungsverfahren durch Künstlersozialkasse verhindert, wenn für einen Künstler oder Publizisten die Zugehörigkeit zur KSK bereits vor einer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung ermittelt wurde.

Die Feststellung der Zugehörigkeit zur KSK hat für den Versicherten die gleiche Bedeutung wie eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Amts wegen. Sie macht ebenfalls eine fakultative Statusfeststellung gemäß § 7a SGB IV unmöglich.

 

Welche weiteren Auswirkungen auf Statusfeststellungsverfahren hat Künstlersozialkasse?

Außer der Verhinderung eines Statusfeststellungsverfahren hat Künstlersozialkasse keinen weiteren Einfluss auf die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der betroffenen Person. Auf diese Weise kann also auch durch die KSK indirekt eine verbindliche Beurteilung der Sozialversicherungspflicht und den sozialversicherungsrechtlichen Status stattfinden.

Dabei setzt aber anders als beim herkömmlichen Statusfeststellungsverfahren die Künstlersozialkasse zusätzliche Kriterien zur Beurteilung des Sozialversicherungsstatus an. Zum Beispiel müssen die betroffenen Selbstständigen nachweisen, dass sie künstlerisch oder publizistisch tätig sind. Nur wenn diese Kriterien ausreichend erfüllt sind, ist für den Selbstständigen die KSK zuständig. Gleichzeitig muss aber auch nachgewiesen werden, dass eine selbstsständige Tätigkeit vorliegt.

Welche Rückschlüsse lassen sich für Statusfeststellungsverfahren aus Künstlersozialkasse ziehen?

Auf diese Weise setzt im Gegensatz zum Statusfeststellungsverfahren die Künstlersozialkasse engere Kriterien bei der Ermittlung des Sozialversicherungsstatus an. Aus einer Ablehnung durch die KSK lässt sich daher aber auch noch kein Schluss über die Sozialversicherungspflicht eines Selbstständigen ziehen. Während eine Zuständigkeit der KSK zu einer verbindlichen Festlegung des Sozialversicherungsstatus führt, lässt sich umgekehrt aus einer Ablehnung der KSK kein Rückschluss auf die Sozialversicherungspflicht ziehen. Bei Zweifelsfällen ist ein Statusfeststellungsverfahren, wenn Künstlersozialkasse nicht zuständig ist, nötig.