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Statusfeststellungsverfahren Clearingstelle

Bei Zweifeln am Status eines Erwerbstätigen ist das Statusanfrageverfahren nach SGB IV § 7a bei der Deutschen Rentenversicherung Bund / Clearingstelle unbedingt empfehlenswert um Rechtssicherheit für das Statusfeststellungsverfahren Clearingstelle zu erlangen.


Allerdings ist ab dem 01. Januar 2008 die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund für diese Verfahren zuständig.

Die Clearingstelle prüft das SV-Rechtliche Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses nach SGB IV § 7a Abs.1. z.B. ist Beschäftigung eine nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis oder gibt es Anhaltspunkte für eine Beschäftigung, welche SV-Frei ist. Hierzu prüft die Statusfeststellungsverfahren Clearingstelle, was für eine Tätigkeit ausgeübt wird, welches Stimmrecht es im Gesellschaftsvertrag gibt, falls nur ein Auftraggeber vorliegt, wieviel von dem Einkommen der Erwerbsperson getragen wird. Als weitere Merkmale unternehmerischen Handelns prüft die Statusfeststellungsverfahren Clearingstelle die eigenständige Entscheidungsgewalt anhand der eingereichten Unterlagen. Z.B. Gesellschaftsvertrag / Anstellungsvertrag / Handelsregisterauszug / Stimmrecht usw.