Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

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Statusfeststellungsverfahren Arzt

Genau so wie bei anderen Berufsgruppen kann es auch bei Ärzten notwendig werden, dass sie ihren Sozialversicherungsstatus überprüfen lassen sollten. Ist der betreffenden Mediziner mit einer eigenen Praxis selbständig, ist die Sozialversicherungsstatus in der Regel ebenso eindeutig, wie wenn er bei einem Krankenhaus oder in einer fremden Praxis angestellt ist. Probleme treten vor allem immer dann auf, wenn Mediziner auf Honorarbasis arbeiten. In diesen Fällen findet eine Überprüfung der Sozialversicherungspflicht im Form eines Statusfeststellungsverfahren Arzt statt.

Statusfeststellungsverfahren für Arzt entscheidet über Sozialversicherungsstatus

Probleme mit dem Sozialversicherungsstatus treten bei Honorarärzten besonders oft auf. Sie arbeiten mitunter für längere Zeit für einen Auftraggeber. Daher sollte in jedem Fall in einem Statusfeststellungsverfahren für den Arzt geprüft werden, ob er sozialversicherungspflichtig ist oder nicht.

Ein solches Statusfeststellungsverfahren für einen Arzt findet auf der Grundlage von § 7a SGB IV als fakultatives Statusfeststellungs- oder auch Anfrageverfahren statt. Die Antragstellung für ein Statusfeststellungsverfahren Arzt erfolgt grundsätzlich bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund. Sie ist als zentrale Institution für alle Zweifelsfälle bei der Sozialversicherungspflicht zuständig. Dabei wird in dem Statusfeststellungsverfahren für den Arzt anhand seiner individuellen Situation und Auftragsverhältnisse geprüft, ob er sozialversicherungspflichtig ist.

Ablauf eines Statusfeststellungsverfahren Arzt

Der Antrag für ein Statusfeststellungsverfahren Arzt erfolgt mit dem Formular, das die Deutsche Rentenversicherung Bund zur Verfügung stellt. In dem Formular V027, dem „Antrag auf Feststellung des  sozialversicherungsrechtlichen Status“, müssen sowohl der Arbeitnehmer als auch sein Arbeitgeber verschiedene Angaben zum Arbeitsverhältnis machen.

Anschließend prüft die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund anhand der Angaben im eigentlichen Statusfeststellungsverfahren für den Arzt, ob er sozialversicherungsfrei oder -pflichtig ist. Über den im Statusfeststellungsverfahren für den Arzt ermittelten Status erhält der Antragsteller einen Bescheid, gegen den im Zweifelsfall wiederum Widerspruch oder auch Klage erhoben werden kann.

Beratung sinnvoll

In vielen Fällen ist es wegen der im Einzelfall mitunter komplizierten Auftragsverhältnisse und -beziehungen sinnvoll, dass vor einem Statusfeststellungsverfahren der Arzt eine Beratung in Anspruch nimmt. Auf diese Weise lassen sich Fehler bei der Antragstellung und unangenehme Überraschungen von vornherein vermeiden.