Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

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Statusfeststellungsverfahren Anwalt

Aus verschiedenen Gründen kann es unter Umständen sinnvoll sein, bei einem Statusfeststellungsverfahren Anwalt zu Rate zu ziehen. Anders als bei einem Steuerberater ist es dabei auch möglich, das komplette Statusfeststellungsverfahren vom Anwalt durchführen zu lassen. Ein Steuerberater kann die Antragsteller zwar ebenso beraten, ob eine Vertretung im Verfahren möglich ist, ist rechtlich umstritten und wird immer wieder vor Gericht behandelt. Die Urteile fallen in der Regel allerdings zu Ungunsten der Steuerberater aus. Aus diesem Grund empfiehlt es sich für Antragsteller, bei Bedarf mit einer Vertretung in einem Statusfeststellungsverfahren nur einen Anwalt zu beauftragen.

 

Ist in normalem Statusfeststellungsverfahren Anwalt notwendig?

Im Normalfall wird in einem Statusfeststellungsverfahren ein Anwalt nur dann benötigt, wenn gegen den im Verfahren ermittelten Status vorgegangen werden soll. Gegen den Bescheid, den die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund am Ende einer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung erlässt, können nämlich Rechtsmittel eingelegt werden. Wer also der Meinung ist, dass der im Verfahren ermittelte Sozialversicherungsstatus nicht zutreffend ist, kann Widerspruch und anschließend auch Klage vor einem Sozialgericht einlegen. In beiden Fällen ist in dieser Phase eines Statusfeststellungsverfahrens kein Anwalt zwingend erforderlich, wenngleich eine rechtliche Beratung oder auch Vertretung in der Regel angebracht ist.

Wann ist in einem Statusfeststellungsverfahren Anwalt ratsam?

Auch wenn ein Statusfeststellungsverfahren ohne Anwalt in der Regel problemlos möglich ist, gibt es dennoch Fälle, in denen sich anwaltlicher Beistand in jedem Fall empfiehlt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Verdacht besteht, dass ein langjähriges Arbeitsverhältnis sozialversicherungsfrei ist, während der ganzen Zeit aber Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden.

Wird für das Arbeitsverhältnis tatsächlich Sozialversicherungsfreiheit ermittelt, können diese Beiträge zurückgefordert werden. Dabei kann es sich um beträchtliche Summen handeln. In solchen Fällen sollte für das Statusfeststellungsverfahren ein Anwalt auf jeden Fall zu Rate gezogen werden, um Formfehler zu vermeiden.

Frühzeitige Beratung ersetzt bei Statusfeststellungsverfahren Anwalt

Grundsätzlich gilt, dass bei einem Statusfeststellungsverfahren ein Anwalt nicht unbedingt zu Rate gezogen werden muss. Es ist aber in jedem Fall empfehlenswert, vor einer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Dadurch lassen sich häufig Folgefehler und auch -kosten vermeiden.