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Statusfestestellungsverfahren Lebenspartner

Gerade in Familienunternehmen ist es üblich, dass Angehörige, Lebens- oder Ehepartner im Unternehmen mitarbeiten. Formell findet diese Mitarbeit in vielen Fällen in Form eines Angestelltenverhältnisses statt und es werden Sozialabgaben für die betroffene Person abgeführt. Liegt in diesem Fall aber gar keine Sozialversicherungspflicht vor, kann das weitreichende Konsequenzen haben. Um erst gar keine Unsicherheiten beim Sozialversicherungsstatus aufkommen zu lassen, sollten mit einem Statusfeststellungsverfahren Lebenspartner, die im Familienunternehmen mitarbeiten, ihren Sozialversicherungsstatus überprüfen lassen.

 

Statusfeststellungsverfahren für Lebenspartner verschafft Sicherheit

Im Statusfeststellungsverfahren für Lebenspartner wird verbindlich geprüft, welcher Sozialversicherungsstatus vorliegt und ob Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. Der in dem Verfahren ermittelte Status ist rechtsgültig und auch für andere Sozialversicherungsträger verbindlich. Das Statusfeststellungsverfahren für Lebenspartner führt die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund durch. Sie wurde 2010 als zentrale Instanz eingerichtet, deren Aufgabe darin besteht, den Sozialversicherungsstatus in Zweifelsfällen zu prüfen und festzulegen. Sie arbeitet im Auftrag aller Sozialversicherungsträger und ist der Deutschen Rentenversicherung Bund angegliedert.

Außer dem Statusfeststellungsverfahren für Lebenspartner führt die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund auch die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung aller anderen Personen, bei denen häufig Unklarheiten beim Sozialversicherungsstatus auftreten, durch. Das sind insbesondere:

  • Mitarbeitende Gesellschafter
  • Geschäftsführer
  • Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Vorstände von Aktiengesellschaften
  • Bestimmte Gruppen von Selbstständigen

 

Statusfeststellungsverfahren für Lebenspartner beantragen

In den meisten Fällen müssen das Statusfeststellungsverfahren Lebenspartner beantragen, deren Arbeitsverhältnis vor 2008 begonnen hat. Für Arbeitsverhältnisse, die ab 2008 aufgenommen wurden, wird inzwischen ein automatisches Statusfeststellungsverfahren für Lebenspartner bei Beginn des Arbeitsverhältnisses durchgeführt.

Bei älteren Arbeitsverhältnissen fand eine solche automatische Überprüfung nicht statt. In diesem Fall müssen das Statusfeststellungsverfahren die Lebenspartner oder ihr Arbeitgeber bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragen. Die notwendigen Formulare stellt unter anderem die Deutsche Rentenversicherung Bund zur Verfügung.

 

Welche Vorteile bietet Statusfeststellungsverfahren Lebenspartnern?

Vor allem bietet Statusfeststellungsverfahren Lebenspartnern den Vorteil, dass sie Rechtssicherheit erhalten. Einerseits bezüglich ihrer Beitragspflichten, andererseits bezüglich ihrer Leistungsansprüche. Ohne eine verbindliche Klärung des Sozialversicherungsstatus ist beides nämlich unabhängig von eventuellen Beitragszahlungen nicht gegeben.