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Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Ehegatten

In vielen Familienunternehmen und Kleinunternehmen ist es Gang und Gäbe, dass Ehegatten im Unternehmen mitarbeiten. Formal wird dafür in den meisten Fällen ein Angestelltenverhältnis gewählt, für das dann auch die fälligen Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. Trotz der Zahlung der Beiträge kann es jedoch im Ernstfall dazu kommen, dass Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung die Leistung verweigern, wenn trotz des Angestelltenverhältnis keine Sozialversicherungspflicht bestanden hat. Um einer solchen bösen Überraschung vorzubeugen, sollte in jedem Fall schon zu Beginn des Angestelltenverhältnisses eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung des Ehegatten vorgenommen werden.

Wann ist eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Ehegatten angebracht?

Eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Ehegatten sollte in jedem Fall zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses in einem Unternehmen eines weiteren Familienmitgliedes durchgeführt werden. Eine solche Beurteilung ist wichtig, um den Versicherungsschutz durch die Sozialversicherungen, also Kranken-, Pflege-, Renten-, und Arbeitslosenversicherung eindeutig zu klären. Besteht durch das Angestelltenverhältnis des Ehegatten eine Versicherungspflicht, ist der Versicherungsschutz bei Zahlung der Beiträge gewährleistet. Besteht keine Sozialversicherungspflicht, besteht auch kein Versicherungsschutz – unabhängig davon, ob Beiträge gezahlt wurden oder nicht. Im schlimmsten Fall kann also der oder die Betroffene über Jahre vergeblich Beiträge gezahlt haben, ohne damit einen Leistungsanspruch zu bekommen. Liegt keine Sozialversicherungspflicht vor, muss der oder die Betroffene sich privat absichern.

Wer ist für eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Ehegatten zuständig

Für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Ehegatten ist bei Arbeitsverträgen, die vor dem 01.01.2005 geschlossen wurden, in jedem Fall die Krankenkasse zuständig. Für Arbeitsverträge ab dem 01.01.2005 gilt, dass die Krankenkasse für die Beurteilung einen Feststellungsbogen verschickt, mit dem geprüft wird, ob die Krankenkasse oder der Rentenversicherungsträger für die Beurteilung zuständig ist.

Nutzen einer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von Ehegatten

Mit der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von Ehegatten ist es möglich, einerseits Gewissheit über deren sozialversicherungsrechtlichen Status zu erhalten und sich gegebenenfalls privat abzusichern. Liegt Sozialversicherungspflicht vor, bringt eine Beurteilung auch Rechtssicherheit, mit der im Zweifelsfall Leistungen leichter eingefordert werden können.