Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

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Sozialversicherungspflicht bei mitarbeitenden Familienangehörigen

28. November, 2016

In Familienunternehmen ist es oft völlig selbstverständlich, dass alle mitanpacken. In der Landwirtschaft, in der Gastronomie und vielen kleinen und mittleren Familienunternehmen arbeiten Familienangehörige regelmäßig mit. Der Sozialversicherungsstatus der Betroffenen ist dabei oft alles andere als eindeutig.


Unklarheiten an der Tagesordnung

Arbeiten Familienangehörige in einem Familienunternehmen mit, bringt das häufig Unklarheiten beim Sozialversicherungsstatus mit sich. Bei den betreffenden Personen lässt sich nur schwer sagen, ob sie der Sozialversicherungspflicht unterliegen oder sozialversicherungsfrei sind.

Ein ungeklärter Sozialversicherungsstatus bringt jedoch erhebliche Risiken mit sich. Wer Beiträge zur Sozialversicherung zahlt, ohne tatsächlich sozialversicherungspflichtig zu sein, hat damit noch keinen Anspruch auf Leistungen. Im Bedarfsfall können Leistungen daher versagt werden. Umgekehrt kann es zu erheblichen Beitragsnachforderungen kommen, wenn sich Sozialversicherungspflicht herausstellt, aber keine Beiträge gezahlt wurden.


Wann besteht Sozialversicherungsfreiheit?

Arbeiten Familienangehörige im Familienunternehmen mit, sind sie in der Regel sozialversicherungsfrei, wenn sie:

  • Nicht an Weisungen gebunden sind
  • Unternehmerisches Risiko tragen
  • Kein regelmäßiges Arbeitsentgelt erhalten
  • Keinen festen Aufgabenbereich haben
  • Nicht in das Unternehmen eingebunden sind

Nicht in jedem Fall müssen alle dieser Bedingungen in vollem Umfang erfüllt sein. Oft sind die Grenzen fließen und die Bestimmung des Sozialversicherungsstatus ist eine Einzelfallentscheidung.


Obligatorisches Statusfeststellungsverfahren

Um Unklarheiten beim Sozialversicherungsstatus bei mitarbeitenden Familienangehörigen sowie Ehe- und Lebenspartner von Anfang an gar nicht erst aufkommen zu lassen, wurde vor einigen Jahren das obligatorische Statusfeststellungsverfahren eingeführt. Sobald ein Beschäftigungsverhältnis mit einer betreffenden Person zur Sozialversicherung angemeldet wird, erfolgt eine individuelle Prüfung und Festlegung des Sozialversicherungsstatus im Rahmen des sogenannten obligatorischen Statusfeststellungsverfahrens.


Individuell beraten lassen

Ein Statusfeststellungsverfahren bietet immer auch die Möglichkeit, Sozialversicherungsfreiheit zu erlangen, wenn dies gewünscht ist. Oft sind es nur Kleinigkeiten in der Vertragsgestaltung, die über den Sozialversicherungsstatus entscheiden. Ist die Sozialversicherungsfreiheit gewünscht, sollte in jedem Fall eine individuelle und professionelle Beratung in Anspruch genommen werden.