Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

Home » Handwerksmeister als Geschäftsführer GmbH

Handwerksmeister als Geschäftsführer GmbH

12. April, 2013

Wie ist es, wenn ein Handwerksmeister als Gesellschafter-Geschäftsführer oder Geschäftsführer in einer GmbH tätig wird?

Der in die sog. Handwerksrolle eingetragene Handwerksmeister ist als Einzelkaufmann oder Personengesellschafter grundsätzlich für 18 Jahre sozialversicherungspflichtig. (§2 Nr. 8 in Verb. mit §6 Abs. 1 Ziff. 4 SGB VI)
Mit Eintritt in die GmbH ist er in seiner neuen Stellung den SV-Beurteilungskriterien unterworfen. Endet die Prüfung mit Feststellung der Versicherungsfreiheit, bricht die Handwerkerpflichtversicherung ab, weil der Handwerksmeister als GGF einer GmbH nicht versicherungspflichtig ist. Dies gilt spätestens mit der Eintragung der GmbH in die Handwerksrolle, wenn eine andere Person mit entsprechenden Befähigungsnachweis als Handwerksmeister benannt wird. Der frühere Handwerksmeister (jetzt GGF) wird dann aus der Handwerksrolle gestrichen.