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Clearingstelle DRV

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) – zu dem auch die Clearingstelle der DRV gehört – ist einer der Bestandteile des deutschen Sozialversicherungssystems. Das Aufgabenfeld der DRV umfasst dabei nicht nur die Rentenversicherung im engeren Sinn. Eine der übertragenen Aufgaben, die wesentlichen Einfluss auf den sozialversicherungsrechtlichen Status hat, ist die Prüfung der Sozialversicherungspflicht durch die Clearingstelle der DRV.

Warum eine Clearingstelle?

 

Die Sozialversicherungspflicht in Deutschland betrifft nicht alle Mitarbeiter eines Unternehmens. Es bestehen gesetzliche Ausnahmen, die über die Clearingstelle der DRV im Einzelfall verbindlich eingestuft werden. In vielen Fällen ergibt sich die das voraussichtliche Ergebnis der Statusprüfung bereits bei der Anmeldung des Beschäftigungsverhältnisses. So gelten Gesellschafter-Geschäftsführer in der Regel als sozialversicherungsfrei. Bei anderen Arbeitsverhältnissen kann aber die individuelle Ausgestaltung der Tätigkeit eine genauere Prüfung erforderlich machen. Zur Vereinheitlichung der Prüfung übernimmt die Clearingstelle der DRV diese Bewertung. Am Ende des Verfahrens ergeht ein rechtsmittelfähiger Bescheid, der für die weitere Gestaltung der persönlichen Vorsorge die Weichen stellt.

 

Sitz und Formalien

 

Die Clearingstelle der DRV hat ihren Sitz in Berlin. Sie ist eine Abteilung der Deutschen Rentenversicherung Bund und wird zentral von den Krankenkassen bei Neuanmeldungen voraussichtlich versicherungsfreier Beschäftigungsverhältnisse zur Entscheidung herangezogen. Die Anmeldeschlüssel, mit denen Gesellschafter-Geschäftsführer, mitarbeitende Gesellschafter, Ehegatten, Lebenspartner und mitarbeitende Abkömmlinge gemeldet werden, führen zur automatischen Weiterleitung der Statusprüfung an die Clearingstelle DRV. Auf diese Weise kommt es jährlich zu einer ganzen Reihe von Statusfeststellungsverfahren.

 

Freiwillige Statusfeststellungsverfahren

 

Neben den obligatorischen Prüfungen übernimmt die Clearingstelle der DRV auch die Prüfung des sozialversicherungsrechtlichen Status auf Antrag von Arbeitgebern oder Arbeitnehmern. Häufig gehören schon ältere Beschäftigungsverhältnisse dazu, wenn das Mitarbeiterverhältnis zu den Altfällen gehört, die vor Einführung der automatischen Statusprüfung bestand. Geschäftsführer mit Gesellschaftsanteilen oder mitarbeitende Gesellschafter und Familienangehörige können einen Antrag stellen, dass die Clearingstelle der DRV den sozialversicherungsrechtlichen Charakter ihrer Beschäftigung verbindlich für alle Teile des Sozialversicherungssystems und auch die Finanzbehörden feststellt.