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Statusfeststellungsverfahren Vorstand

Für Vorstände von Aktiengesellschaften ist im Gegensatz zu vielen anderen Führungskräften die Sozialversicherungspflicht gesetzlich sehr genau geregelt. Dabei ist festgelegt, dass für folgende Bereiche der Sozialversicherung eine Befreiung besteht:

  • Arbeitslosenversicherung
  • Rentenversicherung

Keine Befreiung per Gesetz besteht hingegen bei:

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung

Aufgrund ihres Jahreseinkommens ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenkasse in der Regel möglich. Trotz dieser sehr klaren Regelungen kann es jedoch immer wieder notwendig werden, mit einem Statusfeststellungsverfahren den Vorstand einer Aktiengesellschaft prüfen zu lassen.

 

Weshalb sollte Statusfeststellungsverfahren Vorstand einer Aktiengesellschaft durchführen?

Grundsätzlich sollte mit einem Statusfeststellungsverfahren der Vorstand einer Aktiengesellschaft seinen sozialversicherungsrechtlichen Status prüfen lassen, wenn er mehrere Beschäftigungsverhältnisse inne hat. Zwar gilt die Befreiung von Teilen der Sozialversicherungspflicht auch für weitere Beschäftigungsverhältnisse, jedoch nicht unbegrenzt.

Beispielsweise gilt die Befreiung von der Renten- und Arbeitslosenversicherung bei Vorständen einer Aktiengesellschaft auch für weitere Beschäftigungsverhältnisse, solange diese im gleichen Unternehmen ausgeübt werden. Bei Konzernen gilt diese teilweise Sozialversicherungsfreiheit auch für Beschäftigungen innerhalb verschiedener Unternehmen des Konzerns.

Ein Statusfeststellungsverfahren sollte der Vorstand einer Aktiengesellschaft jedoch in jedem Fall durchführen lassen, wenn er andere als die genannten Beschäftigungsverhältnisse neben seiner Vorstandstätigkeit ausübt. Insbesondere bei selbstständiger Tätigkeit und Beschäftigungsverhältnissen außerhalb des Unternehmens, in dem der Betroffene Vorstand ist, sollte ein Statusfeststellungsverfahren durchgeführt werden.

 

Statusfeststellungsverfahren Vorstand durchführen lassen

Ein Statusfeststellungsverfahren kann ein Vorstand einer Aktiengesellschaft durchführen lassen, indem er ein Anfrageverfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragt. Diese Stelle ist für die Durchführung von sozialversicherungsrechtlichen Beurteilungen zuständig.

Dabei erfolgt die Antragstellung für ein Statusfeststellungsverfahren, indem der Vorstand die notwendigen Formulare ausfüllt und bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung einreicht. Anschließt prüft diese im Statusfeststellungsverfahren für den Vorstand, welcher Sozialversicherungsstatus vorliegt. Das Ergebnis wird dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt.

 

Beratung für Statusfeststellungsverfahren für Vorstand

Wie alle anderen Antragsteller sollte sich vor einem Statusfeststellungsverfahren der Vorstand einer Aktiengesellschaft vor der Antragstellung ausführlich von einer unabhängigen Beratungsstelle zum Verfahren beraten lassen. Dadurch lassen sich häufig spätere Komplikationen bereits von Anfang an vermeiden.