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Statusfeststellungsverfahren Rechtsmittel


Im Rahmen einer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung wird in Zweifelsfällen ein fragliches Beschäftigungsverhältnis geprüft und anschließend der zutreffende Sozialversicherungsstatus festgelegt. Dabei wird vor allem geprüft, ob es sich bei dem Beschäftigungsverhältnis um ein abhängiges oder ein selbstständiges Beschäftigungsverhältnis gemäß § 7 SGB IV handelt und ob dafür Sozialversicherungspflicht besteht oder nicht. Am Ende des Verfahrens ergeht ein schriftlicher Bescheid über den ermittelten Status. Zweifelt der Antragsteller dieses Ergebnis an, kann er gegen das Statusfeststellungsverfahren Rechtsmittel einlegen.

Wann sollten in einem Statusfeststellungsverfahren Rechtsmittel eingelegt werden?

In einem Statusfeststellungsverfahren können Rechtsmittel frühestens eingelegt werden, wenn ein schriftlicher Bescheid über den ermittelten und festgelegten Sozialversicherungsstatus einer Person ergangen ist. Der schriftliche Bescheid stellt den Abschluss einer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung dar. Bis zu diesem Zeitpunkt prüft und beurteilt die zuständige Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund ausschließlich die Unterlagen des Antragstellers.

Anhand der Angaben, die in diesen Unterlagen gemacht wurden, wird der Sozialversicherungsstatus festgelegt. Zu einem früheren Zeitpunkt können in einem Statusfeststellungsverfahren keine Rechtsmittel eingelegt werden. Erst gegen die abschließende Entscheidung, die in dem schriftlichen Bescheid mitgeteilt wird, können in einem Statusfeststellungsverfahren Rechtsmittel eingelegt werden.

Gegen den Beschluss eines Statusfeststellungsverfahrens sollten Rechtsmittel eingelegt werden, wenn ernsthafte Zweifel an diesem Beschluss bestehen.

Welche Rechtsmittel können bei Statusfeststellungsverfahren eingelegt werden?

Im Statusfeststellungsverfahren können als Rechtsmittel gegen den abschließenden Bescheid folgende Rechtsmittel eingelegt werden:

  • Widerspruch
  • Klage vor einem Sozialgericht

Der Widerspruch gegen einen Bescheid kann als Rechtsmittel im Statusfeststellungsverfahren innerhalb einer bestimmte Frist eingelegt werden. Wird der Widerspruch fristgerecht eingereicht, wird anschließend geprüft, ob der Widerspruch berechtigt ist und ob der festgelegte Sozialversicherungsstatus korrigiert werden muss.

Bleibt der Widerspruch aus Sicht des Antragstellers erfolglos, kann er in einem nächsten Schritt in dem Statusfeststellungsverfahren als Rechtsmittel Klage an einem Sozialgericht einreichen. In diesem Fall wird in dem Gerichtsverfahren erneut geprüft, welcher Sozialversicherungsstatus korrekt ist. Dabei kann des Ergebnis des Statusfeststellungsverfahrens erneut bestätigt oder auch korrigiert werden. Der in dem Gerichtsverfahren letztendlich festgelegte Sozialversicherungsstatus ist in jedem Fall rechtsgültig.