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Statusfeststellungsverfahren negativ

Beim Ausfüllen der Formulare für eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung müssen die betroffenen Personen immer auch mit angegeben, welcher sozialversicherungsrechtliche Status für ein Beschäftigungsverhältnis mit bestätigt werden soll. Das bedeutet, dass bei der anschließenden Beurteilung durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund geprüft wird, ob für diesen Sozialversicherungsstatus die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Ist dies der Fall, wird der angegebene Sozialversicherungsstatus bestätigt. Sind die Kriterien nicht erfüllt, fällt das Statusfeststellungsverfahren negativ aus.

 

Wann fällt Statusfeststellungsverfahren negativ aus?

Ein Statusfeststellungsverfahren fällt negativ aus, wenn die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund bei der Prüfung und Beurteilung eines Arbeitsverhältnisses die Kriterien für den angegebenen Sozialversicherungsstatus nicht erfüllt sind. Bevor das Statusfeststellungsverfahren negativ ausfällt, teil die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung dem Antragsteller jedoch mit, dass sie den angegebenen Status nicht bestätigen kann.

Der Antragsteller hat in diesem Fall die Möglichkeit, zu den fraglichen Punkten Stellung zu beziehen. Anschließend prüft die Clearingstelle unter Berücksichtigung neuer Angaben erneut, ob der gewünschte Status bestätigt werden kann. Erst wenn sie auch in dieser erneuten Prüfung den Status nicht bestätigen kann, fällt das Statusfeststellungsverfahren negativ aus. Dies wird dem Antragsteller in einem schriftlichen Bescheid mitgeteilt.

 

Was tun, wen Statusfeststellungsverfahren negativ ausfällt?

Fällt der abschließende Bescheid in einem Statusfeststellungsverfahren negativ aus, kann der Antragsteller innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch einlegen. Es folgt eine erneute Prüfung der Kriterien. Wird hierbei das Ergebnis erneut bestätigt, kann in einem letzten Schritt Klage vor einem Sozialgericht eingereicht werden. Erst wenn auch in diesem Verfahren endgültig das Ergebnis der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung bestätigt wird, ist dieses Ergebnis verbindlich. Bis zur endgültigen Klärung, ob ein Statusfeststellungsverfahren negativ ausfällt oder nicht, werden die Zahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen aufgeschoben.

 

In jedem Fall Beratung in Anspruch nehmen

Spätestens wenn die Clearingstelle ein Statusfeststellungsverfahren negativ beurteilt, sollten die betroffenen Personen eine umfangreiche Beratung in Anspruch nehmen. Im Falle eines Gerichtsverfahren empfiehlt sich außerdem, einen Rechtsbeistand zu nutzen. Dies ist zwar nicht zwingend erforderlich, kann jedoch dabei helfen, die eigenen Interessen durchzusetzen. Durch eine Beratung im Vorfeld lassen sich Komplikationen durch eine negatives Statusfeststellungsverfahren häufig vermeiden.