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Statusfeststellungsverfahren Formular

Eine Prüfung der Sozialversicherungspflicht findet in vielen Fällen statt, wenn ein Statusfeststellungsverfahren Formular vom Antragsteller ausgefüllt und bei der zuständigen Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund eingereicht wurde. In einigen Fällen ist es allerdings auch nicht nötig, ein Statusfeststellungsverfahren per Formular zu beantragen, weil es von Amts wegen eingeleitet wird.

Wann wird für Statusfeststellungsverfahren Formular benötigt?

Für das Statusfeststellungsverfahren wird ein Formular benötigt, wenn eine Person von sich aus ihren Sozialversicherungsstatus verbindlich überprüfen und festlegen lassen möchte. Dieses Verfahren wird auch Anfrageverfahren genannt. Im Gegensatz zum Anfrageverfahren wird das eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung bei einigen Personen von Amts wegen, das heißt automatisch, durchgeführt, wenn sie zu einem der folgenden beiden Personenkreise gehören:

  • Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Mitarbeitende Familienangehörige, Abkömmlinge oder Ehe- bzw. Lebenspartner

In diesen Fällen lässt die Krankenkasse eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund durchführen, sobald der Arbeitgeber das entsprechende Arbeitsverhältnis bei der Krankenkasse zur Sozialversicherung anmeldet. In diesem Fall erhält der Arbeitgeber für das Statusfeststellungsverfahren ein Formular, in dem er verschiedene Angaben zum Arbeitsverhältnis machen muss.

Antrag auf Statusfeststellungsverfahren per Formular stellen

Anders als die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Amts wegen muss das fakultative Statusfeststellungsverfahren mit Formular beantragt werden. Dies können der betreffende Arbeitnehmer, sein Arbeitgeber oder auch beide gemeinsam tun. Das notwendige Statusfeststellungsverfahren Formular stellt zum Beispiel die Deutsche Rentenversicherung Bund zur Verfügung. Es trägt den Titel „Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status“. In der Kurzform wird der Antrag auch als Formular V027 bezeichnet.

Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer müssen für das Statusfeststellungsverfahren im Formular verschiedene Fragen zum Arbeitsverhältnis beantworten. Anhand der Angaben überprüft die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund, welcher sozialversicherungsrechtliche Status im betreffenden Fall vorliegt. Anschließend wird dem Antragsteller mitgeteilt, ob in seinem Fall Sozialversicherungspflicht vorliegt, oder ob er sozialversicherungsfrei ist. Im Falle der Sozialversicherungsfreiheit kann sich der Betroffene von der Sozialversicherung befreien lassen und privat für das Alter oder den Krankheitsfall vorsorgen.